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Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.

es ist eine Wortwolke mit den Begriffen zum Widerspruch abgebildet
Quelle: BfDI - CS

Wie kann ich von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen?

Voraussetzung für die Geltendmachung des Widerspruchsrechts nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ist zunächst, dass die Verarbeitung Ihrer Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) oder f) DSGVO erfolgt. Die Verarbeitung Ihrer Daten muss daher entweder für die Wahrnehmung einer dem Verantwortlichen übertragenen Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) DSGVO). Siie kann auch auf Grundlage einer allgemeinen Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f) DSGVO) erfolgen. In der letztgenannten Variante ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Mit anderen Worten bezieht sich das Widerspruchsrecht auf Fälle, in denen die Datenverarbeitung auch ohne Ihre Einwilligung oder Ihre vertragliche Zustimmung zulässig ist. Sei es, weil eine öffentliche Stelle Ihre Daten im Rahmen der Erledigung von staatlichen Aufgaben verarbeitet oder, weil die Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten an der Datenverarbeitung Ihre Interessen überwiegen, wie dies beispielsweise bei Auskunfteien der Fall sein kann.

Als weitere Voraussetzung muss das Widerspruchsrecht auf Gründen fußen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben. Daher muss der Widerspruch grundsätzlich begründet werden. Die Gründe für den Widerspruch dürfen sich dabei nicht aus der Verarbeitungssituation als solcher ergeben, sondern müssen in Ihrer Person begründet sein.

Der Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO führt zu einer Interessenabwägung. Kann der Verantwortliche keine zwingenden schutzwürdigen Gründe nachweisen, dass seine Interessen überwiegen, darf er als Folge Ihres Widerspruchs Ihre Daten zu diesen Zwecken nicht mehr verarbeiten.

Bezieht sich Ihr Widerspruch auf Daten, die für Zwecke der Direktwerbung verarbeitet werden, haben Sie sogar stets ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht, das Sie nicht begründen müssen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit einer Direktwerbung in Verbindung steht.

Damit Sie Kenntnis von der Möglichkeit eines Widerspruchs haben, muss Sie der für die Verarbeitung Verantwortliche spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit Ihnen ausdrücklich auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen (Art. 21 Abs. 4 DSGVO).

Haben Sie erfolgreich Widerspruch eingelegt, sind Ihre personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen zu löschen (Art. 17 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO).

Gibt es Einschränkungen des Widerspruchrechts? 

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht gewisse Ausnahmen vom Widerspruchsrecht vor:

Gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht ein Widerspruchsrecht nicht, soweit ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, das Ihre Interessen überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (§ 36 BDSG).

Außerdem ist das Widerspruchsrecht im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken nach § 27 Abs. 2 BDSG insoweit beschränkt, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- und Statistikzwecke unmöglich machen oder ernsthaft gefährden würde und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- und Statistikzwecke notwendig ist.

Was kann ich tun, wenn meine Daten nach einem wirksamen Widerspruch weiter verarbeitet werden?

Wird eine Verarbeitung nach einem wirksamen Widerspruch weiter fortgesetzt, wird sie rechtswidrig und Sie können sich dagegen zur Wehr setzen. Hierfür können Sie sich an die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden wenden (siehe hierfür den Kontaktfinder).

Weitere Informationen:

Einen Überblick über Ihre Datenschutzrechte finden Sie auch in dem Faltblatt "Datenschutz - Meine Rechte".

Einen Überblick über Ihre Datenschutzrechte finden Sie auch im Faltblatt: