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Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Die DSGVO gewährt allen Bürgern, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Vielzahl an Rechten, wie das Recht auf Berichtigung.

es ist eine Wortwolke mit den Begriffen zur Berichtigung abgebildet
Quelle: BfDI - CS

Das Recht auf Berichtigung ist sehr klar und schnell zusammengefasst: Wenn Ihnen auffallen sollte, dass Sie betreffende Daten unrichtig sind, so können Sie deren unverzügliche Berichtigung verlangen. Unverzüglich bedeutet dabei ohne schuldhafte Verzögerung seitens des für die Verarbeitung Verantwort­lichen. Je nach Aufwand für die Berichtigung kann daher auch eine gewisse Bearbeitungszeit noch ohne schuldhaftes Verzögern in diesem Sinne sein.

Einen Überblick über Ihre Datenschutzrechte finden Sie auch im Faltblatt: