Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Die Auskunftei der Versicherungswirtschaft – das Hinweis- und Informationssystem (HIS)

Die Versicherungswirtschaft betreibt ein eigenes Hinweis- und Informationssytem (HIS). Versicherungen können darüber bei der Prüfung eines Versicherungsantrages oder im Schadensfall bei anderen Versicherungen Auskünfte einholen oder Daten an andere Versicherer weitergeben.

auf einem vernetzten Feld sind 5 digitale Aktenmappen mit zwei Pfeilen darauf abgebildet
Quelle: ©thodonal - stock.adobe.com

Sie wurden von Ihrer Versicherung darüber informiert, dass Ihre Daten an das HIS übermittelt wurden. 

Was ist das HIS?

Versicherungen nutzen das HIS zur Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Es wird als Auskunftei von der Firma informa HIS GmbH betrieben.

Welche Angaben werden von den Versicherungen übermittelt?

Daten über Personen, Fahrzeuge und Immobilien im Zusammenhang mit Versicherungsfällen bei Auffälligkeiten, wie z. B. atypische Schadenhäufigkeiten, besondere Schadenfolgen, erschwerte Risiken oder Schadensabwicklung aufgrund von Sachverständigengutachten. 

Ist die Übermittlung meiner Daten an das HIS zulässig?

Ja. Sie ist nach Einschätzung des zuständigen Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig, weil die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Datenübermittlung an die Auskunftei gesetzlich erlaubt. 

Wie kann ich erfahren, was im HIS über mich gespeichert ist?

Sie können bei der Auskunftei informa HIS GmbH einen Antrag auf Auskunft stellen, um Einzelheiten über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erfahren. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Bitte wenden Sie sich schriftlich an die: 

informa HIS GmbH
Kreuzberger Ring 68
65205 Wiesbaden

Ein Antragsformular wird auf der Website des Unternehmens unter folgendem Link angeboten:

http://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft/

Die im HIS über mich gespeicherten Daten sind falsch. Was kann ich tun?

Sollten die Daten im HIS unrichtig oder zu Unrecht gespeichert sein, können Betroffene von der informa HIS GmbH die Berichtigung oder Löschung verlangen und von der Versicherung, die die Daten übermittelt hat, einen Widerruf. 

Die informa HIS GmbH reagiert nicht auf meine Anfrage, die Versicherung antwortet nicht. An wen kann ich mich wenden?

Sie können sich an den für die informa HIS GmbH zuständigen Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit oder die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden, in dem die Versicherung ihren Sitz hat, die die Daten übermittelt hat.