Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Informationsfreiheit

Informationsfreiheit gewährt jedem ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln für Bürger transparenter und nachvollziehbar gemacht wird.

Welche Informationen kann ich von einer öffentlichen Stelle bekommen, wie stelle ich einen entsprechenden Antrag? Die Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen lesen Sie hier. Mehr erfahren: Ihre Rechte nach IFG und UIG

ein Laptop und ein Buch sind Rücken an Rücken aufgeklappt (verweist auf: Ihre Rechte nach IFG und UIG)

Jeder kann den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als verletzt ansieht. Mehr erfahren: Die Ombudsfunktion nach dem IFG

Mann im Anzug mit einem skizzierten halben Umhang auf der linken Seite (verweist auf: Die Ombudsfunktion nach dem IFG)

Das Umweltinformationsgesetz (UIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen. Während es sich beim IFG um ein Bundesgesetz handelt, das aus der Mitte des Parlaments entstand, beruht das UIG auf einer europäischen Richtlinie und unterliegt daher vielen europarechtlichen Einflüssen. Mehr erfahren: Das UIG und die Aufgaben des BfDI

es ist der Obernau See und die bewaldete Landschaft darum abgebildet (verweist auf: Das UIG und die Aufgaben des BfDI)