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Meine Rechte - die Betroffenenrechte

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung / Vergessenwerden, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Betroffenen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden oder wurden, eine Reihe von Rechten an die Hand. Anhand dieser Rechte werden Sie in die Lage versetzt, auf unterschiedliche Weise Informationen über die genaue Verarbeitung Ihrer Daten zu erhalten und die Verarbeitung gegebenenfalls zu beenden.  

Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. Mehr erfahren: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Wortwolke mit vielen Begriffen zum Auskunftsrecht  (verweist auf: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO))

Die DSGVO gewährt allen Bürgern, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Vielzahl an Rechten, wie das Recht auf Berichtigung. Mehr erfahren: Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

es ist eine Wortwolke mit den Begriffen zur Berichtigung abgebildet (verweist auf: Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO))

Nach der DSGVO haben Sie das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sowie auf "Vergessenwerden". Mehr erfahren: Das Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO)

es ist eine Wortwolke mit den Begriffen zum Recht auf Löschung abgebildet (verweist auf: Das Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO))

Ein weiteres Betroffenenrecht, das Ihnen die DSGVO an die Hand gibt, ist das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Mehr erfahren: Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

es ist eine Wortwolke mit den Begriffen zur Einschränkung der Verarbeitung abgebildet (verweist auf: Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO))

Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen. Mehr erfahren: Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

es ist eine Wortwolke mit den Begriffen zum Widerspruch abgebildet (verweist auf: Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO))