Geschlechtergerechte Sprache bei der BfDI
Die BfDI bemüht sich in ihren gedruckten und digitalen Veröffentlichungen um eine geschlechtergerechte Schreibweise.

In den gedruckten und digitalen Veröffentlichungen der BfDI wird mit verschiedenen Mitteln eine geschlechtergerechte Schreibweise umgesetzt. Diese wird insbesondere durch klassische Beidnennung, Neutralisierung, substantivierte Partizipien, Sachbezeichnungen, Umformulierungen oder Relativsätzen erreicht.
Wenn in Publikationen überwiegend die männliche oder weibliche Form verwendet wird, geschieht dies ausschließlich aus Gründen des Lesbarkeit. Auf die Verwendung von Binnen-I, Doppelpunkt, Sternchen oder Ähnlichem im Wortinneren als Mittel zur geschlechtergerechten Schreibweise wird verzichtet.
Werden bestimmte juristische Begriffe, wie "Verantwortlicher", "Auftragsverarbeiter" oder "Datenschutzbeauftragter" etc. lediglich in der männlichen Form verwendet, geschieht dies, um nah am Wortlaut der Gesetze / Verordnungen zu bleiben.
Sämtliche Personenbezeichnungen und personenbezogene Hauptwörter gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.