Aufgaben und Befugnisse der BfDI
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Sie ist die Hüterin des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Die BfDI ist die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über alle öffentlichen Stellen des Bundes wie auch für bestimmte Träger der sozialen Sicherung. Außerdem beaufsichtigt sie die Finanzbehörden und die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen, soweit diese Telekommunikations- bzw. Postdienstleistungen erbringen. Die BfDI kontrolliert bei diesen Stellen, ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden.
Bei Feststellung eines Datenschutzverstoßes kann die BfDI die beaufsichtigten Stellen warnen, verwarnen und Verbote oder auch Geldbußen (nur gegenüber nicht-öffentlichen Stellen) verhängen.
Gleichzeitig berät die BfDI den Deutschen Bundestages in datenschutzrechtlichen Fragen.
Neben den beiden Aufgaben der Kontrolle und der Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen sensibilisiert und klärt die BfDI die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf.
Weiterhin ist die BfDI Ansprechpartnerin bei Fragen zur Informationsfreiheit, also zum Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich mit einer Beschwerde an die BfDI zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine der Aufsicht der BfDI unterliegende Stelle ihre Rechte in den Bereichen Datenschutz oder Informationsfreiheit verletzt hat. Die Inanspruchnahme dieses Rechts ist grundsätzlich kostenfrei.
Die BfDI gibt jährlich einen Tätigkeitsbericht heraus, in dem sie über ihre Arbeit informiert. Dabei berichtet sie insbesondere über die von ihr verhängten Sanktionen und Maßnahmen.