Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Referat S5 - Justiziariat

Das Justiziariat:

  • trägt durch die Mitzeichnung von bestimmten Entwürfen der zuständigen Fachreferate für die einheitliche Ausübung von Abhilfebefugnissen und Beanstandungen Sorge;
  • berät auf Anforderung der Hausleitung oder des Organisationsreferates zu Hausanordnungen mit Bezug zu dem zuvor genannten Punkt;
  • übernimmt die Organisation, Vorbereitung und Durchführung hausinterner Schulungen mit Bezug zu den zuvor genannten Punkten;
  • koordiniert und evaluiert den administrativen Datenschutz bei der BfDI;
  • übernimmt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachreferaten die federführende Koordinierung bei der Bearbeitung von gegenüber der BfDI geltend gemachten Rechten betroffener Personen gemäß Artikel 12 ff. DSGVO;
  • ist für alle Rechtsstreitigkeiten der BfDI zuständig und vertritt diese vor Gericht;
  • ist als Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) für die Durchführung datenschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im nicht-öffentlichen Bereich verantwortlich;
  • ist Ansprechpartner der BfDI in allen Schadens-, Regress- und Vertragsangelegenheiten;
  • vertritt die BfDI im Arbeitskreis Sanktionen (AK Sanktionen) der Datenschutzkonferenz (DSK) und auf europäischer Ebene in der Fining Taskforce.

Der Nachtbriefkasten befindet sich unmittelbar links neben dem Haupteingang.

Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke die bis 24:00 eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt.


Zur verschlüsselten Kommunikation mit dem Referat S5 finden Sie die notwendigen Informationen hier.