Referat DI3 - Informationsfreiheit, Transparenz
Das Referat DI3 widmet sich den Angelegenheiten der Informationsfreiheit.
Informationsfreiheit
Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) eröffnet einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) als spezielleres Gesetz gewährt einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Das Recht auf Informationszugang verbessert die Transparenz behördlichen Handelns und bietet die Chance zu einer bürgernäheren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Jeder kann die Bundesbeauftragte anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG oder dem UIG verletzt sieht.
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