Referat BS5 - Arbeitsverwaltung
Referat BS5 ist zuständig für den Bereich Arbeitsverwaltung
Referat BS5 berät und kontrolliert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit sowie die als gemeinsame Einrichtungen geführten Jobcenter in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Diese Jobcenter werden von der Bundesagentur für Arbeit und den jeweiligen kommunalen Trägern in gemeinsamer Trägerschaft geführt. Jede Person, die sich durch die Verarbeitung ihrer Daten durch die Bundesagentur für Arbeit oder eine gemeinsame Einrichtung in ihren Rechten verletzt fühlt, kann sich an das Referat BS5 wenden.
Die Datenschutzaufsicht über die sogenannten Optionskommunen, d. h. Jobcenter, die eigenverantwortlich nur vom kommunalen Träger geführt werden, obliegt den Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat BS5 finden Sie die notwendigen Informationen hier.