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Referat BS1 - Grundsatz, Verfassungsorgane, Finanz-/Steuerverwaltung, Rechtswesen

Grundsatz

Referat BS1 übernimmt innerhalb der Abteilung BS einige Grundsatzaufgaben, wie z.B. die abteilungsinterne Koordinierung. Die Referatsleitung BS1 ist zudem stellv. Abteilungsleitung BS.

Verfassungsorgane

Das Referat BS1 ist unter anderem für die datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle der Verfassungsorgane zuständig. Dazu zählt neben dem Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt und Bundesrechnungshof auch der parlamentarische Bereich. Insoweit berät und kontrolliert Referat BS1 den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat hinsichtlich ihrer Verwaltungstätigkeiten sowie unter bestimmten Maßgaben auch der legislativen Tätigkeiten (siehe Zuständigkeit der BfDI für Deutschen Bundestag).

Finanzen-Steuern

Das Referat BS1 berät und beaufsichtigt das BMF, das BZSt, die BaFin, die Familienkassen und die Zollverwaltung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Außerdem berät und kontrolliert das Referat BS1 die Landesfinanzbehörden, soweit diese personenbezogene Daten im Rahmen der AO verarbeiten und auch kommunale Steuerämter, soweit diese Realsteuern verwalten (siehe Zuständigkeit der BfDI für Finanzbehörden).

Im Bereich Banken ist Referat BS1 unter anderem zuständig für die Deutsche Bundesbank, die KfW und die DekaBank (siehe Zuständigkeit der BfDI im Bankenbereich).

Fühlen Sie sich als Bürgerin oder Bürger durch eine dieser Stellen in Ihren Datenschutzrechten verletzt, nehmen Sie gerne Kontakt mit Referat BS1 auf. Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen finden Sie auch in unseren Informationen zu Finanzen und Steuern von A bis Z.

Justiz und Rechtswesen

Darüber hinaus nimmt Referat BS1 datenschutzrechtliche Beratungs- und Kontrollaufgaben gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dessen Geschäftsbereich wie z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Bundesamt für Justiz wahr. Referat BS1 ist außerdem auch für die datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle der Verwaltungstätigkeiten der Bundesgerichte wie z. B. des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts zuständig (siehe Zuständigkeit der BfDI für Gerichte).


Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat BS1 finden Sie die notwendigen Informationen hier.