Referat 11 - Grundsatz, nichtöffentlicher Bereich
Das Referat 11 ist das Grundsatzreferat der BfDI. Es ist zuständig für die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren mit grundsätzlicher datenschutzrechtlicher Bedeutung. Dazu gehört auch die Anpassung des allgemeinen deutschen Datenschutzrechts – vor allem des Bundesdatenschutzgesetzes – an das Europäische Datenschutzrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Referatsarbeit liegt in der Auslegung des geltenden Datenschutzrechts und der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Grundsatzfragen. Das Referat unterstützt hier zum einen die Leitung sowie die anderen Organisationseinheiten der BfDI und steht den Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Unternehmen, Politik und der Öffentlichkeit beratend zur Verfügung. Zum anderen vertritt das Referat 11 die BfDI in den Arbeitsgruppen der deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, die sich mit grundsätzlichen Fragen der Anwendung des Datenschutzrechts befassen.
Das Referat ist darüber hinaus Ansprechpartner und Berater für alle Fragen zur Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus beobachtet das Referat in Kooperation mit den Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern wesentliche datenschutzrelevante Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich.
Kontakt
Referatsleitung: Herr Hermerschmidt
Telefon: +49 (0)228-997799-1100
E-Mail: referat11@bfdi.bund.de
Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 11 finden Sie die notwendigen Informationen hier.