Navigation und Service


Schaar: Mieterwarndateien datenschutzrechtlich bedenklich

Bonn, den 7. Juni 2004

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar sprach auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Bad Honnef am 4. Juni 2004 über datenschutzrechtliche Fragen rund um die Mietwohnung. Insbesondere ging er auf das datenschutzrechtlich brisante Thema der Mieterwarndateien ein.

Schaar: "Hier werden zum Teil sensibelste Daten erhoben, gespeichert und übermittelt. Eine solche Datenverarbeitung halte ich für sehr zweifelhaft. Bereits das an einer Wohnung gezeigte Interesse kann dazu führen, dass Betroffene in eine Datei aufgenommen werden. Wohnungssuchende, die sich für mehrere Wohnungen interessiert haben, könnten allein aufgrund dieser Tatsache von Vermietern als unseriös abgelehnt werden. Detaillierte Fragen nach den Vermögensverhältnissen wie bestehende Ratenzahlungen, Höhe von Unterhaltszahlungen oder nach der Staatsangehörigkeit bis hin zur Frage nach Personalausweis- oder Passnummer sind üblich. Einige Vermieter melden in diese Warndateien sogar verspätete oder unregelmäßige Mietzahlungen, die zum Teil durch Mietminderung wegen Mangels begründet sind und nicht unbedingt auf eine generelle Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit hinweisen, ebenso wie vermeintlich vertragswidriges Verhalten oder Verstöße gegen die Hausordnung. Das Interesse der Wohnungswirtschaft, schwarze Schafe unter den Mietinteressenten zu erkennen und dadurch das betriebswirtschaftliche Risiko bei der Vermietung zu verringern, ist nachvollziehbar und verständlich. Doch müssen auf der anderen Seite auch die Belange der Wohnungssuchenden beachtet werden. Die Wohnung zählt zum Mittelpunkt des privaten Lebensbereiches. Wenn es möglich ist, dass durch ungeprüfte Eingaben von Mieterdaten jedermann zum Negativmieter gestempelt werden kann, dann lässt sich nicht ausschließen, dass Personen auch unverschuldet und ohne berechtigten Anlass in diesen Ruf geraten."

Besonders kritisch sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz das Projekt der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), an ihr umfassendes Auskunftssystem nun auch die gewerbliche Wohnungswirtschaft anzuschließen. Hierdurch soll die Bonität von Wohnungsinteressenten durch potenzielle Vermieter umfassend überprüft werden können. Bei der SCHUFA anfragende Vermieter erhalten nicht nur Auskünfte über nichtvertragsgemäßes Verhalten bezogen auf andere/frühere Mietverhältnisse. Vielmehr bekommen sie im Rahmen des so genannten B-Verfahrens Auskünfte über jegliches nichtvertragsgemäße Verhalten der Mietinteressenten. Nach Auffassung von Schaar ein datenschutzrechtlich bedenkliches Verfahren: "Ein Betroffener muss damit rechnen, als Mieter abgelehnt zu werden, weil er etwa seine Handyrechnung nicht bezahlt oder einen Ratenkredit nicht ordnungsgemäß bedient hat. Bei den heute ohnehin schwierigen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt und dem hohen Wert des Gutes Wohnung ein inakzeptables Ergebnis. Lässt man eine Warndatei der SCHUFA für das Wohnungswesen überhaupt zu, so ist dies datenschutzrechtlich nur dann vertretbar, wenn das Verfahren im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe betrieben wird. Das heißt, Angaben über Betroffene, die von Vermietern gemeldet werden, werden auch nur an andere Vermieter und nicht auch an alle anderen Vertragspartner der SCHUFA übermittelt. Umgekehrt dürfen Vermieter auch nur Informationen über vertragswidriges Verhalten aus Mietverhältnissen und nicht auch aus anderen Verbindlichkeiten erhalten."

Druckversion im pdf-Format (Link)

Nummer:
23/2004
Erscheinungsdatum:
07.06.2004

Diese Seite:

© Copyright by BfDI. Alle Rechte vorbehalten.