Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
Durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) und das 2007 in Kraft getretene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) hat der Gesetzgeber erweiterte Auskunftsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden eingeführt. Diese Auskunftsbefugnisse wurden 2011 durch Änderung der Nachrichtendienstgesetze nochmals erweitert.
Dieser Auffassung der Bundesregierung hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei den Beratungen des TBEG widersprochen und den Evaluierungsbericht als unzureichend kritisiert. Am 6. November 2006 hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Thema Anti Terror Datei und Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz durchgeführt. Die hierbei gegen den Entwurf des TBEG geltend gemachten verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken wurden von anderen Sachverständigen geteilt. Die Kritik gilt insbesondere folgenden Regelungen:
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Zehn Jahre nach 9/11
In der Blogbeitragsserie 9/11 zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, eine Zwischenbilanz der getroffenen Maßnahmen und Vorschriften nach den Anschlägen vom 11. September 2011.
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Präventive Aufgaben und Befugnisse für das BKA
Durch die Föderalismusreform zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung hat der Bund gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 9a Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr des internationalen Terrorismus durch das BKA erhalten (BGBl. I 2006, S. 2034). Die neue Bundeskompetenz zur Regelung präventiver Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) soll der besonderen Bedrohungslage Rechnung tragen: Nicht in allen Fällen, in denen zum Beispiel Hinweise zum internationalen Terrorismus aus dem Ausland kommen, sei eine örtliche Zuständigkeit einer deutschen Polizeibehörde erkennbar, eine Sachaufklärung aber gleichwohl veranlasst.
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Anti-Terror-Datei
Mit dem Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame Dateien Gesetz - BGBl. I 2007, Nr. 66, S. 3409) sind erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie anlassbezogener gemeinsamer Projektdateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten geschaffen worden.
Mit der Antiterrordatei wird ein im Online- Verbund nutzbarer Datenbestand errichtet, in dem die Erkenntnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten im Bereich der Terrorismusbekämpfung zusammengeführt werden. Erfasst werden bei den Polizeien und Nachrichtendiensten vorhandene – auch vage – Informationen zu Ziel und Randpersonen (mutmaßlichen Unterstützern, Kontaktpersonen etc.) aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und des ihn unterstützenden Extremismus mit Bezug zum Inland.
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