Die elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen. Sie soll dabei die bisherigen Funktionen dieser Karte übernehmen und zusätzlich die Einführung von telematischen Anwendungen unterstützen.
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Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der eGK
Die elektronische Gesundheitskarte enthält bereits in ihrer Einführungsphase zum Schutz gegen Missbrauch ein Lichtbild des Versicherten und eine einheitliche Versichertennummer, die auch bei einem Kassenwechsel beibehalten wird. Nach den ursprünglichen Plänen sollten dann in einer nächsten Stufe Rezepte von Ärzten und Notfalldaten auf der Karte gespeichert werden. In den letzten Stufen sollte die Karte Zugang zu Daten über bisher verordnete Arzneimittel, elektronischen Arztbriefen und Patientenakten gewähren. Die einzige Pflichtanwendung ist danach das elektronische Rezept. Alle anderen medizinischen Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Versicherten gespeichert werden.
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