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Bessere Rechtsdurchsetzung

Die Rechtsstellung der Aufsichtsbehörden wird erheblich gestärkt. Diese erhalten erstmals wirksame Handlungsmöglichkeiten und können strittige Auslegungsfragen gerichtlich klären lassen.

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Schärfere Regelungen für besonders gefährdete Datenverarbeitungen

Viele Datenschutzskandale der letzten Zeit hatten ihre Ursache in ungenügend geregelter und kontrollierter Auftragsdatenverarbeitung.

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Datenschutz ist Chefsache – Wichtige Änderungen des Datenschutzrechts treten am 1. September in Kraft

Bonn/Berlin, 31. August 2009

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.

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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

BDSG vom 20.12.1990 (BGBl. I S. 2954), neugefasst durch Bek. v. 14.01.2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2254), durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2355 [2384]) und durch Gesetz vom 14.08.2009 ((BGBl. I S. 2814)

- nicht amtliche Fassung (Stand: 11. Juni 2010) -

Herausgeber: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Anmerkung:

Im Hinblick auf die in § 47 enthaltene Übergangsregelung ist die bisher geltende Fassung des § 28 weiterhin in Kursivschrift wiedergegeben.


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