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Das Informationsfreiheitsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2005 das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) verabschiedet, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.

Durch dieses Gesetzt wird jedem, der es wünscht, voraussetzungslos ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes eingeräumt. Die neu gewonnene Informationsfreiheit stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und führt zu einem tieferen Einblick in die Arbeit der Behörden. Dies verbessert die Transparenz behördlichen Handelns und bietet die Chance zu einer bürgernäheren und bürgerfreundlicheren Verwaltung.

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