Schnelle Löschung der gespeicherten Vorratsdaten
Bonn/Berlin, 5. März 2010
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar eine umgehende Löschung der bei den Telekommunikationsunternehmen auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten.
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Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Bonn / Berlin, 2. März 2010
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut aufgezeigt, dass die Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses angesichts des technologischen Fortschritts immer wichtiger wird.
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Vorratsdatenspeicherung
Am 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikations- und Internetdiensten, umfangreiche Verkehrsdaten auf Vorrat für die Strafverfolgungsbehörden zu speichern, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegen muss. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie zum Beispiel Telefon-/Faxnummern, IP-Adressen, Datum, Uhrzeit, Dauer der Verbindung oder Datenmenge. Diese Verkehrsdaten inklusive der Standortdaten, die beim Telefonieren, Faxen, Mailen, Surfen oder Chatten anfallen, müssen ohne konkreten Anlass für sechs Monate vorgehalten werden.
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