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Präventive Aufgaben und Befugnisse für das BKA

Durch die Föderalismusreform zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung hat der Bund gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 9a Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr des internationalen Terrorismus durch das BKA erhalten (BGBl. I 2006, S. 2034). Die neue Bundeskompetenz zur Regelung präventiver Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) soll der besonderen Bedrohungslage Rechnung tragen: Nicht in allen Fällen, in denen zum Beispiel Hinweise zum internationalen Terrorismus aus dem Ausland kommen, sei eine örtliche Zuständigkeit einer deutschen Polizeibehörde erkennbar, eine Sachaufklärung aber gleichwohl veranlasst.

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Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Am 11. Januar 2007 ist das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte ihren entsprechenden Gesetzentwurf damit begründet, dass sich die durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz 2002 neu geschaffenen Befugnisse bewährt hätten und fortgelten müssten. Zudem seien weitere Verbesserungen bei der Terrorismusbekämpfung notwendig. Dies habe die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen ergeben.

Dieser Auffassung der Bundesregierung hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei den Beratungen des TBEG widersprochen und den Evaluierungsbericht als unzureichend kritisiert. Am 6. November 2006 hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Thema Anti Terror Datei und Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz durchgeführt. Die hierbei gegen den Entwurf des TBEG geltend gemachten verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken wurden von anderen Sachverständigen geteilt. Die Kritik gilt insbesondere folgenden Regelungen:

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Anti-Terror-Datei

Mit dem Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame Dateien Gesetz - BGBl. I 2007, Nr. 66, S. 3409) sind erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie anlassbezogener gemeinsamer Projektdateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten geschaffen worden.

Mit der Antiterrordatei wird ein im Online- Verbund nutzbarer Datenbestand errichtet, in dem die Erkenntnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten im Bereich der Terrorismusbekämpfung zusammengeführt werden. Erfasst werden bei den Polizeien und Nachrichtendiensten vorhandene – auch vage – Informationen zu Ziel und Randpersonen (mutmaßlichen Unterstützern, Kontaktpersonen etc.) aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und des ihn unterstützenden Extremismus mit Bezug zum Inland.

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