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"Wir bekommen eine Überwachungsgesellschaft"

Datum:
02.08.2006

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sorgt sich um die Privatsphäre von Bürgern, die immer stärker von staatlichen Stellen und privaten Unternehmen ausgeforscht werden. Abhilfe verspricht er sich von einem modernen Datenschutzgesetz.

Interview in der Berliner Zeitung vom 2. August 2006.

Herr Schaar, der US-Geheimdienst greift immer häufiger auf Daten von Europäern zu. So soll er die Datei des Finanznetzwerks Swift, das den internationalen Zahlungsverkehr regelt, angezapft haben. Muss jeder, der Geld ins Ausland überweist, damit rechnen, dass seine Daten bei der CIA landen?

Das darf natürlich nicht sein. Ich gehe davon aus, dass die europäischen Regierungen dies erkannt haben und bei der US-Regierung vorstellig werden. Ich erwarte dies auch von der EU-Kommission. Die Bundesregierung muss sich ebenfalls dafür einsetzen, dass das Bankgeheimnis und der Datenschutz der Bankkunden gewahrt bleiben.

Durfte die Swift Daten an die USA weitergeben?

Eine abschließende Bewertung ist noch nicht möglich, da die Vorgänge gerade geprüft werden. Eines aber kann man sagen: Zumindest bei Zahlungsvorgängen, die nicht die USA betreffen, fehlt für eine Datenübermittlung die Rechtsgrundlage. Sollte Swift die Daten im Auftrag der Banken verarbeiten, wäre die Weitergabe vermutlich eine eigenmächtige Entscheidung der Swift. Die Banken wären als Auftraggeber für den Datentransfer aber mitverantwortlich.

Wären neue Vereinbarungen zwischen Banken und der Swift nötig?

Sollten die deutschen Banken Auftraggeber der Swift sein, müssen sie für klare Regeln sorgen. In den Verträgen muss beschrieben sein, an wen und für welche Zwecke Daten weitergegeben werden dürfen.

Die CIA erhält auch die Daten von Fluggästen. Nachdem der Europäische Gerichtshof das Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt hat, läuft es Ende September aus. Was muss nun geschehen?

Auf keinen Fall darf die Situation eintreten, dass die Fluggesellschaften ohne ein Abkommen die Daten an die USA liefern. Deshalb bin ich für eine neue Vereinbarung. Diese muss aber so gestaltet sein, dass sie nicht die Datenschutzmängel der alten fortschreibt. So müssen die bisher 34 Datenelemente reduziert werden. Zudem muss das technische Verfahren endlich umgestellt werden - vom bisherigen Pull-System, bei dem die USA aus dem elektronischen Reservierungssystem der Airlines die Daten abrufen, zum Push-System, bei dem die Fluggesellschaften die Daten weitergeben. Dann wäre sichergestellt, dass nur die im Abkommen genannten Daten übermittelt werden.

Das Gericht hat das Abkommen dem EU-Bereich Inneres und Recht zugeordnet, in dem Datenschutz kaum eine Rolle spielt. Was folgt daraus?

Auf das neue Abkommen kann die europäische Datenschutzrichtlinie nicht angewendet werden. Das bedeutet aus Datenschutzsicht eine kritische Situation. Denn immer wenn es sich um den Bereich Inneres und Justiz handelt, kann und wird die EG-Datenschutzrichtlinie nicht gelten. Selbst nicht-demokratische Staaten könnten Daten verlangen. Deshalb muss endlich auch für den Bereich Inneres und Justiz eine EU-weite Datenschutzregelung vereinbart werden. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich während ihrer kommenden Ratspräsidentschaft für ein hohes Datenschutzniveau in diesem EU-Bereich einsetzt.

Die EU will zur Terrorbekämpfung Telekommunikationsdaten mindestens sechs Monate lang speichern. Die Bundesregierung muss nun einen Gesetzentwurf vorlegen. Wie bewerten Sie das Vorhaben?

Ich habe generell verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit eines solchen Instruments, bei dem ohne Verdacht die Verkehrsdaten sämtlicher Telekommunikationskunden und Internetnutzer gespeichert werden.

Die Daten von zig-millionen Menschen werden erfasst. Was soll die Bundesregierung tun?

Ich halte ein Moratorium für nötig, bis der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Ansonsten halte ich es für wahrscheinlich, dass eine Regelung zur Vorratsspeicherung vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Von der Bundesregierung erwarte ich auch, dass sie sich nach der EuGH-Entscheidung zu den Passagierdaten für einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung einsetzt. Sollte die Richtlinie vom EuGH nicht beanstandet werden, muss zumindest gewährleistet sein, dass die europäischen Vorgaben möglichst datenschutzfreundlich umgesetzt werden.

In allen Bereichen erheben Firmen und Behörden inzwischen Daten. Kann der Einzelne das noch steuern?

Ich erkenne zwar keine bewusste Planung zur Einführung eines Überwachungsstaates. Das wäre ein autoritäres Konzept, um den Bürger zu kontrollieren. Wir sind aber auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft. In vielen Fällen werden Daten des Einzelnen erhoben und genutzt, ohne dass er dies erfährt oder bemerkt - und das bei einer sich rasant entwickelnden Technologie mit immer ausgefeilteren Methoden, um große Datenmengen zu erschließen. Der Einzelne hat darauf nur noch wenig Einfluss.

Wie ist dem entgegenzuwirken?

Durch mehr Transparenz. Aber auch die Verantwortung der Stellen, die Daten verarbeiten, muss gestärkt werden. Es darf nicht nur eine rein formale Prüfung geben, ob irgendeine Rechtsvorschrift die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässt. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob bestimmte Daten wirklich erforderlich sind. Leider geht die Entwicklung in die andere Richtung. BND-Chef Uhrlau hat gesagt, dass wir vom need-to-know-Prinzip zum need-to-share-Prinzip kommen müssen. Dabei werden nicht mehr nur Informationen gesammelt, die Behörden zur Aufgabenerfüllung brauchen, sondern alles, was greifbar ist. Das wäre völlig inakzeptabel. Die unkontrollierte Anhäufung von Daten Unverdächtiger darf nicht zum Prinzip unserer Gesellschaft werden.

Wie ist das zu verhindern?

Die Unternehmen und staatlichen Stellen müssen verpflichtet werden, die Datenverarbeitung im Einzelfall stärker zu begründen. Dazu brauchen wir eine Modernisierung des Datenschutzrechts. Sie muss auch der Entwicklung Rechnung tragen, dass Daten heute vielfach nicht mehr gezielt gesammelt werden, sondern beiläufig anfallen, wie etwa beim Telefonieren mit dem Handy.

Das Gespräch führte Sigrid Averesch.


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