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Selbständige


Die selbständige Tätigkeiten umfassen z.B. die Berufsausübung der Handwerker und Fabrikanten (gewerblicher Bereich), der Außenhandels-, Groß- und Einzelhandelskaufleute, der Makler und Agenten, der Versicherer und Bankiers (kaufmännischer Bereich), der freiberuflichen Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater, Wissenschaftler und Künstler (freie Berufe). Deren Daten werden während ihrer Berufsausbildung, anlässlich einer Berufszulassung und während der Berufsausübung in zahlreichen Dateien erfasst. Die Datenspeicherung während der Berufsausbildung erfolgt bei den Ausbildungsstätten wie Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Universitäten und bei den Berufsprüfungsstellen, wie Hochschulprüfungsämtern, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Innungen. Datenspeicherungen anlässlich einer vorgeschriebenen Berufszulassung und Berufsanmeldung erfolgen bei den entsprechenden Zulassungs- und Anmeldestellen, wie z.B. Landgerichtspräsident, Wirtschaftsministerium, Handelsregister, Architektenliste, Ärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts- oder Notarkammern. Gleiches gilt für die Datenspeicherungen während der Berufsausübung. Datenspeicherungen im Rahmen der Berufsausübung erfolgen im privaten Bereich aufgrund bestehender und zwecks Anbahnung zukünftiger Geschäftsbeziehungen schwerpunktmäßig bei Kunden und Lieferanten, Banken, Versicherungen und Genossenschaften, Adresshändlern oder in Branchenverzeichnissen.


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