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Ausbildungsförderung


Nehmen Studenten oder Schüler Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - in Anspruch, so speichern die Ämter für Ausbildungsförderung die wesentlichen Daten aus dem Antrag. Sie geben diese Daten mit Ausnahme der Namen an die Statistischen Landesämter weiter, von wo sie das Statistische Bundesamt erhält. In den damit geführten Statistiken sind insbesondere folgende Daten enthalten: Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Zahl der Kinder, Wohnung während der Ausbildung, Art eines anerkannten Ausbildungsabschlusses, Ausbildungsstätte, Klasse bzw. (Fach-) Semester, Ende der Förderungshöchstdauer, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens, Freibetrag und, wenn eine Vermögensanrechnung erfolgt, die Höhe des Vermögens und des Härtefreibetrags; von dem Ehegatten des Auszubildenden: Berufstätigkeit oder Art der Ausbildung, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens und des Härtefreibetrags sowie Zahl und Unterhaltsberechtigtenverhältnis der Kinder und der weiteren Unterhaltsberechtigten, für die ein Freibetrag nach diesem Gesetz gewährt wird; von den Eltern des Auszubildenden: Familienstand, Berufstätigkeit, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens und des Härtefreibetrags, Zahl sowie Unterhaltsberechtigtenverhältnis und Art der Ausbildung der weiteren zu unterhaltenden Kinder und die Zahl, der Unterhaltsberechtigten, für die ein Freibetrag nach diesem Gesetz gewährt wird; über den Förderungsbetrag: Höhe und Zusammensetzung des monatlichen Gesamtbedarfs des Auszubildenden, auf den Bedarf anzurechnende Beträge vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie vom Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern, von den Eltern tatsächlich geleistete Unterhaltsbeträge, Art und Höhe des Förderungsbetrags sowie Beginn und Ende des Bewilligungszeitraums. Mit der Verwaltung und dem Einzug der nach dem BAföG gewährten Darlehen ist eine Abteilung des Bundesverwaltungsamtes betraut. Die hierfür erforderlichen Daten werden im Rechenzentrum des Bundesverwaltungsamtes verarbeitet. Dort werden die Daten der Darlehensnehmer zentral gespeichert, die benötigt werden, um den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zu erstellen und um noch weitere Aufgaben zu erfüllen, die mit der Darlehensverwaltung zusammenhängen, wie z.B. Bearbeitung von Anträgen auf teilweisen Erlass oder Stundung der Rückzahlung von Darlehen.


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