Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Im Rahmen der EU-Regelung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in seiner Außenstelle Saarlouis eine Datei der Unternehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Diese Datei ermöglicht es, die Anfragen von Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten zu beantworten, die bestätigt haben wollen, dass ihre Geschäftspartner am innergemeinschaftlichen Warenverkehr mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer teilnehmen. Das Bundeszentralamt sammelt ferner die in den „Zusammenfassenden Meldungen“ der inländischen Unternehmer mitgeteilten innergemeinschaftlichen Lieferungen und übermittelt diese Angaben an die übrigen Mitgliedstaaten.





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