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Polizeiliches Informationssystem - INPOL


Das polizeiliche Informationssystem INPOL ist ein elektronischer Datenverbund zwischen Bund und Ländern. Das Bundeskriminalamt ist die Zentralstelle dieses Verbundes.


INPOL besteht aus verschiedenen Dateien. Zu den wichtigsten zählen:

  • der Kriminalaktennachweis - KAN,

  • die Personenfahndung,

  • die Sachfahndung,

  • die Haftdatei,

  • der Erkennungsdienst,

  • die DNA-Analyse-Datei.

An dem Informationssystem sind neben dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern sonstige Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei sowie die mit der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben betrauten Behörden der Zollverwaltung und das Zollkriminalamt mit dem Recht beteiligt, Daten in das System im automatisierten Verfahren einzugeben und daraus abzurufen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die in INPOL gespeicherten Daten, namentlich für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die Richtigkeit und Aktualität der Daten, trägt die Stelle, die die Daten unmittelbar eingegeben hat.

In INPOL werden polizeilich relevante Angaben über Straftäter, Beschuldigte, Verdächtige, potenzielle Strafttäter, aber auch von Kontakt- und Begleitpersonen, Zeugen, Hinweisgebern, Opfern und vermissten Personen gespeichert.

Die personenbezogenen Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig geworden ist oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Unzulässig wird eine Speicherung zum Beispiel, wenn ein Angeklagter wegen erwiesener Unschuld freigesprochen oder ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten ohne Verbleib eines Restverdachtes nicht nur vorläufig eingestellt wird. Abgesehen davon hat die Polizei bei jeder Einzelfallbearbeitung sowie nach festgesetzten Fristen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung der Speicherung noch gegeben sind. Diese so genannten Aussonderungsprüffristen betragen bei Erwachsenen bis zu 10, bei Jugendlichen bis zu 5 und bei Kindern bis zu 2 Jahren.

Die Einhaltung der Datenschutzregelungen für das polizeiliche Informationssystem INPOL wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig überprüft. Er arbeitet dabei mit den Datenschutzbeauftragten der Länder zusammen.

Im Zuge der fortgeschrittenen Informationstechnik hat sich die Notwendigkeit herausgestellt, das bestehende Informationssystem von Grund auf zu überarbeiten.

Im August 2003 ist „INPOL-neu“ mit einer Vielzahl neuer Funktionen in Wirkbetrieb gegangen. So können jetzt unter anderem Fallgrunddaten, z.B. zum Tatort, zur Tatzeit und zum Delikt, abgerufen werden und so Beziehungsgeflechte zwischen verschiedenen Straftaten besser erkannt werden. Zudem können digitale Lichtbilder betroffener Personen in INPOL gespeichert werden. Das neue polizeiliche Informationssystem wird in den kommenden Jahren stufenweise um weitere Funktionalitäten ausgebaut.

Zukünftig wird mit INPOL-neu neben dem schon bestehenden Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS) auch das entstehende Europäische Informationssystem bei Europol (EIS) bedienbar sein. Der polizeiliche Anwender bekommt dann auch die Möglichkeit, unmittelbar auf polizeiexterne Datenquellen wie z.B. das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) in Flensburg und das Ausländerzentralregister (AZR) zuzugreifen.


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