EUROPOL (Allgemeines)
Das Europäische Polizeiamt, Europol, soll die EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung schwerwiegender Formen der international organisierten Kriminalität unterstützen.
Das Europäische Polizeiamt, Europol, nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 1999 nach der Ratifizierung des Europol-Übereinkommens durch die EU-Mitgliedstaaten auf. Am 1. Jänner 2010, nach der Verabschiedung des Europol-Ratsbeschlusses (Abl. L 121, S.37), der das Europol-Übereinkommen ersetzte, wurde Europol eine vollständige EU-Agentur, mit einem neuen Rechtsrahmen und erweitertem Mandat. Europol hat das Ziel, die EU-Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderer Formen schwerwiegender Kriminalität zu unterstützen, wenn mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen sind. Dies soll insbesondere durch Förderung des Informationsaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten und die Analyse kriminalpolizeilicher Erkenntnisse erreicht werden. Zudem können Bedienstete von Europol an gemeinsamen Ermittlungsgruppen aus den Mitgliedstaaten teilnehmen. In diesem Rahmen wird das automatisierte Europol-Informationssystem betrieben, in das die Daten von Mitgliedstaaten unmittelbar eingegeben werden können. Hierbei handelt es sich um Daten über Verurteilte und Beschuldigte sowie über Personen, bei denen schwerwiegende Tatsachen nach Maßgabe des nationalen Rechts die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten begehen werden, für die Europol zuständig ist.
Ferner werden so genannte Analysedateien betrieben, die neben den genannten Personengruppen auch Daten über Zeugen oder Opfer von Straftaten, Kontakt- und Begleitpersonen sowie Auskunftspersonen enthalten können. Sie bilden damit die eigentliche Grundlage für Art und Umfang der Europol-eigenen Informationsverarbeitung im Bereich der kriminalpolizeilichen Analyse. Wie detailliert die Angaben zu einer gespeicherten Person sind, hängt vor allem vom Ziel der Analyse ab und ist in einer Errichtungsanordnung, einer genauen Beschreibung der Analysedatei, festzulegen.
Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch Europol wird von der Gemeinsamen Kontrollinstanz, die mit Vertretern der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten besetzt ist, kontrolliert. Sie hat dabei folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Prüfung, ob durch die Speicherung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten durch Europol die Rechte von Personen verletzt werden,
Prüfung der Zulässigkeit der Datenübermittlung der von Europol stammenden Daten,
Prüfung von Anwendungs- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Europol sowie
- Prüfung von Rechtsfragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs.
Diesem umfassenden Prüfungs- und Beratungsauftrag entspricht das jedermann eröffnete Recht, die Gemeinsame Kontrollinstanz um Prüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit einer etwaigen Speicherung, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch Europol zu ersuchen, soweit diese den Antragsteller betreffen.
Der jedem Bürger eingeräumte Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person bei Europol gespeicherten Daten ist unmittelbar gegenüber dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle im Rahmen von Europol geltend zu machen.
Beschwerden, die sich gegen die Verweigerung bzw. Teilverweigerung von Auskünften über die in den Analysedateien gespeicherten Daten richten, werden in einem gerichtsähnlichen Verfahren von einem aus der Mitte der Gemeinsamen Kontrollinstanz gebildeten Beschwerdeausschuss geprüft.
Jede Person hat zudem das Recht, die jeweilige nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung von sie betreffenden Daten an EUROPOL sowie des Abrufs dieser Daten durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu überprüfen. Dieses Recht wird nach Maßgabe des nationalen Rechts des Mitgliedstaates, an dessen nationale Kontrollinstanz das Ersuchen gerichtet wird, ausgeübt. Nationale Kontrollinstanz in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.





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