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Die Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich


Wer meint, durch den Umgang mit seinen Daten seitens einer nicht-öffentlichen Stelle in seinen Rechten verletzt zu sein, kann sich an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes wenden. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der nicht-öffentlichen Stelle. Nachstehend sind die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder aufgeführt, an die Bürgereingaben gerichtet werden können.


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