Die Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich
Wer meint, durch den Umgang mit seinen Daten seitens einer nicht-öffentlichen Stelle in seinen Rechten verletzt zu sein, kann sich an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes wenden. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der nicht-öffentlichen Stelle. Nachstehend sind die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder aufgeführt, an die Bürgereingaben gerichtet werden können.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen





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