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Mediendienste


Zeitgleich mit dem Teledienstedatenschutzgesetz ist der zwischen den Bundesländern geschlossene Mediendienstestaatsvertrag in Kraft getreten, der ebenfalls datenschutzrechtliche Bestimmungen enthält. Zu den dort geregelten Diensten zählen insbesondere

  • Verteildienste in Form von direkten Angeboten an die Öffentlichkeit für den Verkauf, den Kauf oder die Miete oder Pacht von Erzeugnissen oder die Erbringung von Dienstleistungen (Fernseheinkauf)
  • Verteildienste, in denen Messergebnisse und Datenermittlungen in Text oder Bild mit oder ohne Begleitton verbreitet werden
  • Verteildienste in Form von Fernsehtext, Radiotext und vergleichbaren Textdiensten
  • Abrufdienste, bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderungen aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden.

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen im wesentlichen denen des Teledienstedatenschutzgesetzes.

Mit der Harmonisierung der Datenschutzbestimmungen für Teledienste und für Mediendienste ist es gelungen, für diesen innovativen Bereich ein einheitliches Datenschutzniveau sicherzustellen.


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