Hotels
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen personenbezogene Daten ihrer Gäste erheben und in automatisierten Verfahren speichern, soweit dies im Rahmen des Beherbergungsvertrages erforderlich ist. Dazu zählen Abrechnungsdaten über Speisen und Getränke oder über vom Zimmer aus geführte Telefongespräche. In manchen Hotels wird in der Abrechnung über die geführten Telefongespräche nur die Vorwahl und eine verkürzte Rufnummer ausgedruckt. Hotels und Pensionen sind aufgrund der melderechtlichen Vorschriften verpflichtet, Angaben über den Wohnort, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit ihrer Gäste und deren Familienangehörigen zu erfragen. Die ausgefüllten Meldeformulare müssen für den Fall der Einsicht durch die Polizei für eine gewisse Zeit vor der Vernichtung aufbewahrt werden.





Seite empfehlen