Objektschutz
Der Schutz gefährdeter Objekte, wie z.B. des Deutschen Bundestages oder der Ministerien obliegt neben den Polizeien der Länder, dem Bundesgrenzschutz, dem Polizei- und Sicherheitsdiesnst des Deutschen Bundestages oder militärischen Wachen auch privaten Sicherheitsunternehmen. Dazu werden u.a. die Personalien der zutrittsberechtigten Personen oder auch die der Besucher manuell oder automatisiert erfasst und nach Bedarf verarbeitet und genutzt. Bei konkreter Gefährdung der Sicherheit dieser Einrichtungen oder bei Verdacht von Straftaten werden diese Daten auch von Polizeibehörden ausgewertet. Personen, die an besonders sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen beschäftigt sind, z.B. auf Flughäfen und in Atomkraftwerken, werden nach den einschlägigen Rechtsvorschriften auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Voraussetzung ist die Einwilligung der Betroffenen. Die zuständigen Genehmigungsbehörden wenden sich im Rahmen dieser Zuverlässigkeitsprüfung u.a. auch an die Polizei und die Verfassungsschutzbehörden, die die dort vorhandenen Erkenntnisse über die Betroffenen mitteilen dürfen.





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