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Lohnsteuer


Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer als Lohnsteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Hierfür hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Diese wird von der Lohnsteuerkartenstelle erstellt, die häufig bei der Meldebehörde eingerichtet ist. Sie entnimmt dem Melderegister Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Religionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen und - bei konfessionsverschiedenen Eheleuten - auch des Ehegatten sowie die Anzahl der Kinder. Der Arbeitgeber übernimmt die Daten in seine Lohnbuchhaltung, ermittelt die Höhe der Lohn- und der Kirchensteuer und führt sie an das Finanzamt ab.


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