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Kindergeld


Zur Kindergeldzahlung werden die wesentlichen Daten aus dem bei der örtlich zuständigen Familienkasse – das ist in der Regel die Agentur für Arbeit - gestellten Antrag zentral bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg gespeichert.


Die Familienkasse wird als Steuerbehörde tätig. Die Speicherung umfasst im wesentlichen die Kindergeldnummer, den Namen sowie das Geburtsdatum des Berechtigten, Berechnungsgrundlagen (z.B. Geburtsdaten der Kinder) und Zahlungsdaten (Bankverbindung, Beträge). Die Kindergeldberechtigten sind verpflichtet, der Familienkasse jede Änderung mitzuteilen, die für den Kindergeldanspruch von Bedeutung sein kann. Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug noch vorliegen. Dazu versendet sie Fragebögen an die Berechtigten. Außerdem übermitteln die Meldebehörden der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig Daten, die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Kindergeldbezuges geeignet sind. Das Kindergeld wird monatlich auf das Konto des Berechtigten überwiesen. Abweichend von der beschriebenen Regelung wird das Kindergeld den Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom Arbeitgeber mit den Bezügen gezahlt.

Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Kindergeld sind das Einkommensteuergesetz, die Abgabenordnung sowie in Fällen der beschränkten Steuerpflicht das Bundeskindergeldgesetz und das Sozialgesetzbuch.


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