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Orientierungshilfe zum Einsatz kryptografischer Verfahren


Arbeitsgruppe "Kryptografie" des Arbeitskreises "Technische und organisatorische Datenschutzfragen" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder;
Stand: September 2003


Ausgehend von der Erkenntnis, dass eine absolute Datensicherheit in der Praxis nicht zu erreichen ist, sind in den Datenschutzgesetzen die Prinzipien der „Angemessenheit“ und „Erforderlichkeit“ festgeschrieben worden. Dies bedeutet, dass in Abhängigkeit von dem Schutzbedürfnis der betreffenden personenbezogenen Daten entsprechend wirksame Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind.

Die Anwendung kryptografischer Verfahren findet heute große Verbreitung und hat damit die Sphäre des Geheimnisvollen verlassen. Der Versuch, die Anwendung zu reglementieren, weil ja auch Straftäter die Kryptografie nutzen können, hat sich als untauglich erwiesen, weil er dem hohen Bedarf der Ehrlichen entgegen steht, mit garantierter Vertraulichkeit zu kommunizieren. Damit steht er auch der Entwicklung der Informationsgesellschaft entgegen.

Den öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen, stellt sich damit ebenfalls die Frage, welchen kryptografischen Methoden, Verfahren und Produkten in unterschiedlichen Szenarien der Informationsverarbeitung und Kommunikation unter den Aspekten der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Vorzug zu geben ist. Diese Frage richten sie auch an die Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern, die gesetzlich zur Beratung der öffentlichen Stellen berufen sind.

Zur Unterstützung dieser Beratungstätigkeit wurde die vorliegende Orientierungshilfe zum Einsatz kryptografischer Verfahren von einer Arbeitgruppe des Arbeitskreises für technische und organisatorische Fragen des Datenschutzes der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erarbeitet.


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