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#1
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Sehr geehrter Herr Schaar, ich begrüße Ihr Forum sehr und habe eine Frage:
es wird erkennbar, dass mein Arbeitgeber offensichtlich meine privaten SMS (die ich verschlüsselt gespeichert habe), entschlüsselt hat und deren Inhalt in erpresserischer Absicht zum Nachteil einer Frau (ebenfalls Mitarbeierin) gegenüber deren Partner veröffentlichen will. Ich denke, hier handelt es sich um einen eklatanten Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Da diese Veröffentlichung noch nicht erfolgt ist, würde ich den AG gerne im Vorfeld davon abhalten. Dies rechtlich einwandfrei. Wer kann mir helfen? |
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#2
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Hier bleiben viele Fragen offen.
Handelt es sich um ein Geschäftshandy? Wenn ja, wie ist der Umgang hiermit geregelt? Wie wurden die SMS verschlüsselt und wie konnte der "Chef" oder wer auch immer diese überhaupt entschlüsseln? Was versteht man unter dem Satz: "es wird erkennbar, dass mein Arbeitgeber offensichtlich" .. wie zeigt sich das? Davon abgesehen, im Text steht "erpresserischer Absicht". Spätestens bei so etwas, einem Verdacht hinsichtlich oder ähnlichem, sollte ein Anwalt oder ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Meiner Meinung nach, möchte der "Chef" wohl ein Techtelmächtel im Betrieb unterbinden
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#3
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Wie kommt Ihr AG an Ihre "privaten SMS"? Wenn ich mit meinem privaten Handy jemand anderem auf sein privates Handy SMS schicke, dann kommt da außer dem Provider zunächst mal niemand dran. Wie dsbi schon geschrieben hat, sind hier noch viele Punkte unklar, die man aber wissen muss, um Ihnen auf Ihre Fragen Auskunft geben zu können.
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#4
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ich denke nicht das sie hier den AG mit einem Datenschutzhinweis überzeugen können. Sie sollten sich einen Rechtsbeistand an die Seite nehmen.
hades |
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