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3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit:
Schaar: Bürger nutzen ihr Recht auf Informationszugang stärker!

Bonn/Berlin, 24. April 2012


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat heute seinen 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2010 und 2011 vorgelegt.
Schaar: Immer mehr Menschen machen von ihrem Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen Gebrauch. Im vergangenen Jahr wurden 3.280 Anträge auf Informationszugang gestellt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 110 Prozent. Noch im ersten Berichtszeitjahr 2010 verzeichneten die Bundesbehörden nur 1.557 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

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Keine Starterlaubnis für Ufos im Bundestag?

Zugegeben: Nicht jeden Tag beschäftige ich mich mit "unbekannten Flugobjekten", so genannten Ufos. Allerdings wirft der Umgang mit diesem extraterrestrischen Phänomen derzeit ernsthafte Fragen im Hinblick auf die Informationsfreiheit auf. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat nämlich ein Gutachten zu diesem Thema verfasst. Nun gibt es Streit, ob dieses Gutachten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgegeben werden muss.

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BfDI-INFO 2 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - Text und Erläuterung -

3. (überarbeitete) Auflage, November 2011Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) gewährt jedermann ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes. In dieser Broschüre werden die Informationsgesetze des Bundes und der Länder, soweit vorhanden, aber auch die Regelungen der Europäischen Union sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften zusammengestellt und um einführende Erläuterungen und detaillierte Anwendungshinweise ergänzt.

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Informationsfreiheit ist... (Das Informationsfreiheitsgesetz für Bürger)

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist am 1.1.2006 in Kraft getreten. Das Faltblatt informiert Sie über die Grundzüge des Gesetzes und gibt Hinweise zu Ihren Rechten. Das Gesetz regelt den Zugang zu amtlichen Infomationen aller öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Damit soll Vertrauen in Staat und Verwaltung geschaffen und das Verwaltungshandeln transparent gemacht werden.

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Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten
Informationsfreiheit ins Grundgesetz und in die Landesverfassungen

Bonn/ Berlin, 28. November 2011

Auf ihrer 23. Konferenz verabschiedeten die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland heute eine Entschließung zur Informationsfreiheit. Die Konferenz fand unter Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit statt.

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