Verfahrensverzeichnis
- Erscheinungsdatum:
- 25.07.2011
Die Offenlegung des Verfahrensverzeichnisses erfolgt im Zusammenhang mit den Veröffentlichungspflichten des § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz; danach sollen Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, von der Behörde allgemein zugänglich gemacht werden.
