Geschäftsverteilungsplan
Die Offenlegung des Geschäftsverteilungsplans erfolgt im Zusammenhang mit den Veröffentlichungspflichten des §11 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz; danach sind Organisations- und Aktenpläne von der Behörde allgemein zugänglich zu machen.
Der Geschäftsverteilungsplan steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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