Navigation und Service


Aufgaben


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Die rechtliche Stellung des BfDI ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz). Danach ist der BfDI in der Ausübung seines Amtes fachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Bundesregierung ist die Rechtsaufsicht übertragen, dem Bundesministerium des Innern die Dienstaufsicht; eine Fachaufsicht scheidet aus.

Der BfDI verfügt über eine eigene, beim Bundesinnenministerium angesiedelte Dienststelle. Bei der Führung seiner Dienststelle wird er unterstützt und vertreten vom Leitenden Beamten. Die Dienststelle des BfDI gliedert sich in acht Fachreferate, den Bereich Zentrale Aufgaben und die Pressestelle. Der Mitarbeiterstab des BfDI umfasst zur Zeit etwa 90 Personen. Die Aufgabenverteilung kann dem Geschäftsverteilungsplan entnommen werden.

Mit Unterstützung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistet der BfDI einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf nationaler und auf europäischer beziehungsweise internationaler Ebene. Die Zuständigkeiten der ihm zuarbeitenden Fachreferate beziehen sich auf einzelne Behörden der Bundesverwaltung oder auf Aufgabenbereiche einzelner Ressorts der Bundesregierung.

Im Vordergrund steht die Daten- und Informationsverarbeitung aller öffentlichen Stellen des Bundes, welche vom BfDI sowohl beraten als auch kontrolliert werden.
Daneben hat der BfDI auch bestimmte nicht-öffentliche Stellen zu beraten und zu kontrollieren. Hierbei handelt es sich um die Telekommunikations- und die Postdienstunternehmen sowie um private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen. Seit Januar 2011 ist der BfDI auch zuständige Aufsichtsbehörde für die gemeinsamen Einrichtungen nach § 50 Absatz 2 SGB II (Jobcenter).
Darüber hinaus obliegt dem BfDI die gesetzliche Aufgabe, den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über wesentliche datenschutzrelevante Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich zu unterrichten.

Jedermann kann sich an den BfDI wenden, wenn er der Auffassung ist, dass die vorgenannten öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sein Persönlichkeitsrecht beziehungsweise sein Recht auf Informationszugang nicht hinreichend beachtet haben.

Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit erteilt der BfDI - insbesondere im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren - Rat, gibt Empfehlungen und erstellt Gutachten und Berichte. Von besonderer Bedeutung ist sein Tätigkeitsbericht, den er alle zwei Jahre für den Deutschen Bundestag erstellt. Auch wird der BfDI nicht selten um Stellungnahmen in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten gebeten.

Schließlich wirkt der BfDI in nationalen, europäischen und internationalen Gremien, Konferenzen und Arbeitskreisen mit. Hierzu gehören zum Beispiel die so genannte Artikel-29-Datenschutzgruppe der Europäischen Union und die Aufsichtsgremien von Europol und Schengen.


Kontakt:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, +49 (0)22899-7799-0
poststelle@bfdi.bund.de

Leitender Beamter, Diethelm Gerhold, +49 (0)22899-7799-0
poststelle@bfdi.bund.de

Einen Einblick in die Aufgaben des BfDI gewährt auch der folgende Film:


Diese Seite:

© Copyright by BfDI. Alle Rechte vorbehalten.