Aktenplan
- Erscheinungsdatum:
- 18.04.2012
Die Offenlegung des Aktenplans erfolgt im Zusammenhang mit den Veröffentlichungspflichten des § 11 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz; danach sind Organisations- und Aktenpläne von der Behörde allgemein zugänglich zu machen.
