Das Verfahren nach § 109a TKG
Durch § 109a TKG werden die TK-Diensteanbieter verpflichtet, die Bundesnetzagentur (BNetzA) und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie unter bestimmten Umständen auch die Betroffenen zu benachrichtigen, wenn der Schutz personenbezogener Daten verletzt worden ist
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Fangschaltung
Jeder, der durch Anrufe belästigt oder bedroht wird, kann bei seinem Telekommunikationsdiensteanbieter einen Antrag auf Mitteilung bei ihm ankommender Verbindungen stellen (sogenannte Fangschaltung).
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Fernmeldegeheimnis
Das Fernmeldegeheimnis steht mit dem Brief- und Postgeheimnis unter dem verfassungsrechtlichen Schutz des Artikel 10 Grundgesetz. Danach hat der Einzelne gegenüber dem Staat ein Recht auf Abschirmung der nicht öffentlichen Kommunikation, um den unbeobachteten Austausch und die Weitergabe von Tatsachen und Gedanken zu ermöglichen.
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Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten
Verkehrsdaten entstehen bei Telekommunikationsvorgängen und lassen erkennen, wer mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails austauscht. Dabei werden oft auch weitere sensible Daten erfasst, etwa bei der Handynutzung in welcher Funkzelle man sich befindet. Hier stellt sich die Frage, welche Daten für welchen Zeitraum ein Telekommunikationsanbieter speichern darf.
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Location Based Services
Im Mobilfunkbereich werden Dienstleistungen angeboten, die dem Nutzer in Abhängigkeit von seinem Standort zur Verfügung gestellt werden. Diese kann man kurz als standortbezogene Dienste bezeichnen, oder mit der üblichen englischen Bezeichnung Location Based Services (LBS).
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Telefonieren über das Internet
Die Telefongespräche werden zunehmend nicht mehr nur über Telefonleitungen beziehungsweise Mobilfunknetze übertragen, sondern auch über das Internet (Voice over Internet Protokoll, kurz VoIP). Dies bedeutet für die Verbraucher auf der einen Seite günstige Tarife. Andererseits birgt das Telefonieren über das Internet Gefahren für die Privatsphäre der Nutzer.
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Telefonrechnungen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Daten von den Telekommunikationsunternehmen für die Entgeltermittlung und –abrechnung verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
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Telekommunikation – Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telefonieren aus dem Festnetz, surfen mit dem Handy oder E-Mails schreiben am Laptop – unabhängig von der Art der elektronischen Kommunikation ist eines gewiss: Es kommt eine Vielzahl von sensiblen und geheimhaltungsbedürftigen Daten zusammen.
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Vorratsdatenspeicherung
Im Jahr 2006 verabschiedete die europäische Union eine Richtlinie, aufgrund der die Mitgliedstaaten zu einer Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten auf Vorrat verpflichtet wurden. Der Deutsche Bundestag verabschiedete hierzu das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“, welches am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Im gleichen Jahr schränkte das Bundesverfassungsgericht jedoch mit zwei Beschlüssen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Daten stark ein und erklärte in seinem Urteil vom 02.03.2010 die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und dementsprechend nichtig.
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