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Aktuelle Entwicklungen

Die elektronische Gesundheitskarte wird seit Ende Oktober 2011 von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Mitglieder ausgegeben. Zum Ende des Jahres 2011 waren circa 10% der Versicherten im Besitz ihrer neuen Gesundheitskarte. Bis zum Ende des Jahres 2012 sollen insgesamt 70% der Versicherten die neue Karte besitzen.

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Allgemeine Informationen

Die elektronische Gesundheitskarte wird seit Oktober 2011 von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Mitglieder ausgegeben. Sie enthält bereits in ihrer Einführungsphase zum Schutz gegen Missbrauch ein Lichtbild des Versicherten und eine einheitliche Versichertennummer, die auch bei einem Kassenwechsel beibehalten wird. Ferner ist sie mit einem Mikroprozessor ausgestattet und damit technisch so ausgerüstet, dass zukünftig weitere Anwendungen hinzugefügt werden können.

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Arzt

Bei der Untersuchung erfragt der Arzt die Personalien, die Krankenkasse und die Vorgeschichte, wie z.B. Impfungen, zurückliegende Erkrankungen und Operationen.

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Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Der folgende Beitrag informiert Sie über wichtige datenschutzrechtliche Fragen zur Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16. Juli 2009 (BGBl. 1959).

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Gendiagnostikgesetz

Das vom Deutschen Bundestag am 24. April 2009 verabschiedete Gendiagnostikgesetz regelt genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben sowie den Umgang mit genetischen Daten. Zu den wichtigsten Grundprinzipien des Entwurfes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, als auch das Recht, diese nicht zu kennen (sogenanntes Recht auf Nichtwissen).

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Gesetzliche Grundlagen

Die Krankenversichertenkarte nach § 291 Absatz 1 wird bis spätestens zum 1. Januar 2006 zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Zwecke zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert.

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Historische Entwicklung

Verantwortlich für die grundlegenden Entscheidungen zur Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik genannt, die im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gegründet wurde. Das Bundesministerium für Gesundheit erließ Ende 2005 die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (BGBl. I Seite 3128 folgende.), die in den Jahren 2006 (BGBl. I Seite 2189 folgende), 2009 (BGBl. I Seite 3162 folgende) und 2011 (BGBl. I Seite 39 folgende) fortgeschrieben wurde.

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Medizinische Forschung

In Krankenhäusern werden die Patientendaten auch für die Zwecke der medizinischen Forschung verwendet. Rechtsgrundlage hierfür sind spezialgesetzliche Regelungen z.B. in den Landeskrankenhausgesetzen oder Gesundheitsdatenschutzgesetzen.

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Sozialgeheimnis

Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis, das gleichrangig neben der ärztlichen Schweigepflicht, dem Steuergeheimnis und dem Statistikgeheimnis steht.

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