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Arbeitslosengeld II

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende hat neue datenschutzrechtliche Fragestellungen ergeben. Anspruchsberechtigt für das sogenannte Arbeitslosengeld II sind Personen von 15 Jahren an bis zur jeweiligen Regelaltersgrenze, soweit sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Hinzu kommen ihre mit ihnen in Gemeinschaft lebenden erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Angehörigen. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I 2010, S.1112) sind zum 1. Januar 2011 weitere bedeutende Veränderungen eingetreten.

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Bundesagentur für Arbeit/Agenturen für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit) erfüllt umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Als rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben im Rahmen des für sie geltenden Rechts eigenverantwortlich durch. Sie gliedert sich in die Zentrale in Nürnberg, 10 Regionaldirektionen, 178 Agenturen für Arbeit und circa 610 Geschäftsstellen.

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