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Aktuelle Entwicklungen

Die elektronische Gesundheitskarte wird seit Ende Oktober 2011 von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Mitglieder ausgegeben. Zum Ende des Jahres 2011 waren circa 10% der Versicherten im Besitz ihrer neuen Gesundheitskarte. Bis zum Ende des Jahres 2012 sollen insgesamt 70% der Versicherten die neue Karte besitzen.

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Allgemeine Informationen

Die elektronische Gesundheitskarte wird seit Oktober 2011 von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Mitglieder ausgegeben. Sie enthält bereits in ihrer Einführungsphase zum Schutz gegen Missbrauch ein Lichtbild des Versicherten und eine einheitliche Versichertennummer, die auch bei einem Kassenwechsel beibehalten wird. Ferner ist sie mit einem Mikroprozessor ausgestattet und damit technisch so ausgerüstet, dass zukünftig weitere Anwendungen hinzugefügt werden können.

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Gesetzliche Grundlagen

Die Krankenversichertenkarte nach § 291 Absatz 1 wird bis spätestens zum 1. Januar 2006 zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Zwecke zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert.

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Historische Entwicklung

Verantwortlich für die grundlegenden Entscheidungen zur Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik genannt, die im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gegründet wurde. Das Bundesministerium für Gesundheit erließ Ende 2005 die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (BGBl. I Seite 3128 folgende.), die in den Jahren 2006 (BGBl. I Seite 2189 folgende), 2009 (BGBl. I Seite 3162 folgende) und 2011 (BGBl. I Seite 39 folgende) fortgeschrieben wurde.

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