Herausforderungen des Datenschutzes
Rede des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf der DuD-Fachkonferenz
am 27. März 2006 in Berlin
- Beginn:
- 27.03.2006
- Ansprechpartner:
- Peter Schaar
Sehr geehrte Damen und Herren,
I.
will man den aktuellen Standort des Datenschutzes in Deutschland bestimmen, stößt man auf zwei Strömungen, die gegenläufig sind.
Zum Einen hat die technologische Entwicklung immer umfangreichere Datensammlungen in praktisch allen Lebensbereichen zur Folge. Sie entwickelt immer ausgefeiltere elektronische Überwachungsmöglichkeiten und bietet weltweit Vernetzungen unterschiedlicher Systeme und Datenbanken an, die eine klare Trennung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen gar nicht mehr zulassen. Dies schafft bei den betroffenen Menschen große Unsicherheit und ein Gefühl der Ohnmacht. Der Datenschutz wird als viel zu schwach empfunden, um dieser Entwicklung auch nur annähernd gegensteuern zu können. Man traut ihm nicht zu, in seiner gegenwärtigen Form tatsächlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützen zu können.
Andererseits wird Datenschutz als etwas empfunden oder zumindest dargestellt, das notwendigen Entwicklungen entgegensteht, das erforderliche Maßnahmen behindert, etwa bei der Inneren Sicherheit oder bei der präventiven Kriminalitätsbekämpfung. Im Bereich der Wirtschaft wird Datenschutz im Zusammenhang gebracht mit unnötigen bürokratischen Verpflichtungen und Behinderungen. Entbürokratisierung, Abbau von Datenschutz wird als Maßnahme der Wirtschaftsförderung verkauft. Dieses Denken lässt sich leider in der Koalitionsvereinbarung vom November 2005, die Grundlage des Regierungshandelns in den nächsten vier Jahren sein soll, gleich an mehreren Stellen feststellen.
Bei diesem Schwanken zwischen dem Verlangen nach mehr Datenschutz und der Forderung nach weniger Datenschutz, teilweise von den gleichen Kreisen ausgesprochen, sollte man sich rückbesinnen, worum es beim Datenschutz eigentlich geht: Datenschutz ist ein fundamentales Grund- und Bürgerrecht, es geht um das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in einer freien Gesellschaft. Das zu gewährleisten, ist Ziel und Auftrag des Datenschutzes. Dieses Grundrecht hat zwei Aspekte, die von Anfang an mit ihm eng verbunden waren und die auch bei allen neuen Herausforderungen Leitlinie bleiben müssen.
Das ist zum Einen das Prinzip, dass grundsätzlich jeder Mensch selbst frei bestimmen kann, was über ihn bekannt werden soll, welche seiner persönlichen Daten anderen zugänglich sein sollen.
Zum Anderen ist das eine möglichst umfassende Transparenz. Der Bürger muss wissen, was in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft über ihn an Daten gespeichert ist, was mit diesen Daten geschieht und welche Konsequenzen das für ihn hat. Der Gedanke der Transparenz reicht aber heute noch darüber hinaus. Die Transparenz hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten muss eingebettet sein in eine insgesamt offene Gesellschaft, in der die Bürgerinnen und Bürger sich über alle für sie wichtigen Fragen frei informieren können.
Beide Aspekte bedingen sich wechselseitig. Der Bürger braucht die Transparenz, um tatsächlich frei über die Preisgabe seiner Daten entscheiden zu können, und Staat und Wirtschaft können vom Bürger Daten nur verlangen, wenn sie offen legen, was damit geschieht und welche Auswirkungen das haben kann.
II.
Die Realität sieht gegenwärtig allerdings anders aus. Der technologische Fortschritt hält ungebrochen an und produziert ständig neue Datenfluten.
Die Digitalisierung der Telekommunikation, der Ausbau des Mobilfunks verbunden mit immer neuen Anwendungen für das Handy, das stetige Wachsen des Internets und seiner Dienste lassen fast beiläufig ständig neue Nutzer- und Nutzungsdaten entstehen, die - entsprechend vernetzt und ausgewertet - das Verhalten und die Interessen der betroffenen Menschen immer genauer abbilden. Ortungstechniken, ob nun GSM, GPS oder künftig das noch präzisere Galileo-System, erlauben genaue Standortbestimmungen und Bewegungsprofile, auch ohne Wissen der Betroffenen oder sogar gegen ihren Willen.
Immer mehr biometrische Merkmale eines Menschen werden erhoben und zu unterschiedlichsten Zwecken genutzt.
Die Videoüberwachung wird von staatlichen wie von nicht-staatlichen Stellen mit wechselnden, teilweise nicht nachvollziehbaren Begründungen weiter ausgebaut.
Genom-Analysen werden immer einfacher und genauer und könnten nicht nur bei der Kriminalitätsbekämpfung zum Einsatz kommen, sondern etwa auch im Versicherungsrecht oder im Arbeitsleben.
Die RFID-Technologie revolutioniert nicht nur die Logistik, sondern kann weit darüber hinaus eingesetzt werden, von Personalpapieren über Kleidungsstücke, Medikamentenpackungen bis hin zu Geldscheinen.
Können einem diese einzelnen Entwicklungen schon Angst machen, so bringt deren Verbindung untereinander und die Kombination verschiedener technischer Systeme einen weiteren Qualitätssprung, der bei Überwachung und Ausforschung keinen Wunsch mehr offen lässt.
Daneben breitet sich der Einsatz von Chipkarten immer weiter aus. Neben einer Vielzahl unterschiedlicher Kunden- und Kreditkarten gibt es künftig die Gesundheitskarte, die Jobcard, und – last but not least – sollen die Personalausweise mit Zusatzfunktionen ausgestattet für die sichere Authentifizierung und Identifizierung im elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr ausgestattet werden, und dies europaweit – Stichwort: „European Citizencard“. Auch hier wachsen mit den Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten auch die Datensammlungen und Missbrauchsmöglichkeiten.
Dies wäre vielleicht alles nicht so schlimm, wenn die hier kurz skizzierten Möglichkeiten und Gefahren nur theoretischer Natur wären, wenn die Datensammlungen nur anfallen, aber letztlich niemanden interessieren würden.
Das Gegenteil ist aber der Fall: Da ist zunächst der immense Datenhunger der Wirtschaft. Für immer ausgefeiltere Marketingstrategien, die möglichst jeden Kunden einzeln mit ganz auf ihn abgestellter Werbung ansprechen will, gelten möglichst detaillierte Kundenprofile als unerlässlich. Für die entsprechenden Informationen wird viel Geld bezahlt, sodass sich ein lukrativer Markt gebildet hat, der weltweit operiert und ständig auf der Suche nach zusätzlichen Daten ist, die noch genauere Profilbildung erlauben.
Außerdem soll jedes wirtschaftliche Risiko möglichst ausgeschlossen werden. Jeder Kunde soll noch vor Vertragsschluss auf seine wirtschaftliche Situation, sein Zahlungsvermögen und seine voraussichtliche Vertragstreue durchleuchtet werden. Wirtschaftsauskunfteien und Scoringverfahren stehen hoch im Kurs. Auch hierfür sind möglichst detaillierte Auskünfte über jeden Einzelnen von uns gefragt und werden gut bezahlt.
Auch wenn hier nicht der Raum ist, umfassend auf die gesellschaftlichen Folgen einzugehen, die sich hieraus ergeben, so möchte ich doch auf einen zentralen Aspekt hinweisen, den ich als „digitale Ausgrenzung“ bezeichnen würde. Über die „digitale Spaltung“ der Bevölkerung in Personengruppen mit und solche ohne Zugang zu Informationstechnik ist ja bereits viel geschrieben worden. Ich meine hier etwas anderes: Ich meine eine Entwicklung, bei der ganze Gruppen als wirtschaftlich uninteressant oder zu risikobehaftet ausgegrenzt werden und für Banken, Versicherungen und Handel als Geschäftspartner nicht mehr in Frage kommen oder nur zu für sie sehr ungünstigen Konditionen. Diese Ausgrenzung ist nicht bloß virtuell, sondern für alle Betroffenen sehr real, wenn sie an bestimmten wirtschaftlichen Transaktionen nicht oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen teilhaben können, und ich meine hier nicht bloß die Kreditvergabe oder die Versandhausbestellung, sondern auch den Abschluss von Mobilfunknutzungsverträgen, das Anmieten einer Wohnung oder sogar die Bereitstellung von Zahnersatz.
Ich will an dieser Stelle auch nicht vertiefen, wie schnell der Einzelne, jeder von uns, ohne sein Zutun zur elektronischen Unperson werden kann, nur weil er – vielleicht vor Jahren - eine Rechnung nicht bezahlt hat. Besonders schlimm ist es, wenn aus gutem Grund eine unberechtigte und bestrittene Forderung nicht beglichen wurde oder wenn jemand völlig ohne sein Zutun aufgrund einer Verwechslung oder eines Meldefehlers in die Mühlen des Systems geraten ist.
Mir geht es darum, dass aufgrund der großen Nachfrage nach entsprechenden personenbezogenen Daten der wirtschaftliche Wert von selbst zufällig oder nebenbei entstandenen Datensammlungen nach oben schnellt und damit auch das Bestreben, sie entsprechend zu verwerten und möglichst noch weitere Daten hinzu zu gewinnen. Aufgrund solcher Mechanismen wird alles, was technisch möglich wird, dann auch tatsächlich gemacht. Darauf muss sich der Datenschutz einstellen. Zur Illustration hier nur ein kleines Beispiel, von dem ich kürzlich erfahren habe. In Jütland in Dänemark soll ein System eingesetzt werden, das für die Kfz-Versicherungen satellitengestützt die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen überwacht. Kommt es zu Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, bekommt der betroffene Autofahrer automatisch bei seiner Versicherung Strafpunkte, die zu einer Erhöhung seiner individuellen Versicherungsprämie führen. Wohlgemerkt, dies ist ein System der Versicherungen, nicht der Polizei, und es geht auch nicht um Strafmandate für begangene Ordnungswidrigkeiten, sondern um wirtschaftliche Interessen der Versicherungen. Noch weiter gehen Überlegungen, Daten, die in so genannten „Event-Recordern“ im Kfz aufgezeichnet werden, auch Versicherungen zugänglich zu machen, damit diese auf Grund des Fahrverhaltens und durch Auswertung der Daten über die mit dem Auto aufgesuchten Örtlichkeiten möglichst genaue individuelle Risikoprofile erstellen können. Vor diesem Hintergrund erscheint es mir als besonders problematisch, dass die EU-Kommission erwägt, derartige Systeme verpflichtend in Neuwagen einbauen zu lassen. Verbindet man derartige Recorder mit Mobilfunknetzen – wie dies im Zusammenhang mit der sog. eCall-Initiative ebenfalls europaweit vorgesehen ist - potenzieren sich diese Verwendungsmöglichkeiten und die mit ihnen verbundenen Gefahren noch.
Es ist aber nicht nur die Wirtschaft, die einen unstillbaren Datenhunger hat, staatliche Stellen stehen ihr in nichts nach, wenn auch mit einer anderen Zielrichtung. Hier stehen Terrorismusabwehr, Verbrechensbekämpfung und Kriminalitätsprävention im Vordergrund, aber bei weitem nicht nur. Zunehmende Bedeutung hat der Kampf gegen Leistungsmissbrauch und das Aufdecken von Steuerhinterziehung, aber auch Überwachung verkehrsgerechten Verhaltens oder das Vorgehen gegen Vandalismus und Graffiti.
Jedes einzelne dieser Ziele erscheint für sich genommen berechtigt: die Menschen möchten sich sicher fühlen und applaudieren, wenn gegen Missbrauch und kostenträchtige Beschädigung öffentlichen und privaten Eigentums vorgegangen wird. Bedenklich ist aber die Entwicklung einer Überwachungsinfrastruktur und auch -mentalität, die schleichend in die Richtung geht, nach und nach jedes Verhalten, von dem es nicht den geringsten Anhaltspunkt für eine noch so geringe Normüberschreitung gibt, zunächst elektronisch zu erfassen, auszuwerten und dabei aufgedeckte Regelverstöße möglichst auch noch automatisch zu sanktionieren.
Wenn man dies zu Ende denkt, bleibt von unserer Freiheit nicht mehr viel übrig. Der Staat sammelt inzwischen die für seine Zwecke erforderlichen oder von ihm auch nur gewünschten Daten nicht nur selbst. Er bedient sich zunehmend auch bei den Datenbeständen der Wirtschaft oder zwingt diese sogar dazu, Daten zu sammeln und für ihn vorzuhalten, die sie für eigene Zwecke gar nicht braucht. In diesem Zusammenhang sei nur an die automatisierte Kontenabfrage über speziell für diesen Zweck durch die Banken einzurichtende Dateien und auf die Vorratsspeicherung der Telekommunikationsdaten erinnert.
Dieses Vorgehen staatlicher Stellen und die zunehmende Vernetzung von öffentlichem und nicht öffentlichem Bereich lässt aber auch das wirtschaftliche Datensammeln in einem völlig anderen Licht erscheinen. Wer kann denn ausschließen, dass Profile, die ursprünglich für Zwecke der Werbung, Risikobewertungen oder für Servicezwecke erstellt wurden, später in der Strafverfolgung, bei der Kriminalitätsprävention oder bei der Fahndung nach Schwarzarbeitern oder Steuerhinterziehern verwendet werden. Wer großzügig seine Kundendaten zur Verfügung gestellt oder ahnungslos im Internet gesurft hat, muss sich dann rechtfertigen und ggf. der Polizei erklären, warum er kein Straftäter ist oder trotz bestimmter Verhaltensmuster keine Steuern hinterzogen hat.
Und wie stehen die Bürgerinnen und Bürger, um deren Grundrecht es ja geht, zu dieser Entwicklung? Sorgen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür, dass Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird? Ich bin hier realistisch: Viele geben ihre personenbezogenen Daten freiwillig und selbstbestimmt preis. Vielfach werden ihnen diese Informationen aber auch abgeluchst, durch Kundenkarten und Rabattversprechen, durch Gewinnspiele oder so genannte Verbraucherumfragen. Hier besteht zwar noch eine gewisse Freiwilligkeit, weil man die Chance hat, sich über den Zweck der Datenerhebung und deren Weiterverwendung zu informieren, gegebenenfalls zu widersprechen oder auf die angebotenen Vorteile zu verzichten und die Daten für sich zu behalten. Die wenigsten tun dies aber, sicherlich auch, weil ihnen die Vorgänge nicht transparent sind und sie keine Vorstellung davon haben, wie wertvoll ihre personenbezogenen Daten sind und was anschließend wirklich mit ihnen geschieht oder auch geschehen könnte.
Noch häufiger hat man keine Wahl, auch wenn die Einwilligung in die Datenverarbeitung formal freiwillig erfolgt: Ohne SCHUFA-Klausel kein Bankkonto und kein Kredit, nicht einmal ein Handy-Vertrag. Ohne Einwilligung in UNIWAGNIS kein Versicherungsvertrag und künftig vielleicht ohne Preisgabe persönlicher Daten keine Eintrittskarte fürs Fußballspiel oder das Rockkonzert.
Als letzte Kategorie wären hier noch die Daten zu nennen, die quasi nebenbei anfallen, etwa beim Telefonieren, beim Surfen im Internet, beim Einkaufen, wenn nicht bar bezahlt wird, beim Einkaufsbummel oder Spazierengehen im videoüberwachten Raum, um nur einige Beispiele zu nennen. Hier sind sich die Bürgerinnen und Bürger oft gar nicht im Klaren darüber, dass und welche Daten anfallen, wo diese gespeichert werden, wer darauf zu welchen Zwecken zugreift und was man mit diesen Datenspuren alles machen kann. Dies ist besonders bitter, weil derjenige, der an den Segnungen der Informationsgesellschaft teilhaben will, diesen Datenspuren kaum entgehen kann.
III.
Meine Damen und Herren,
ich glaube nicht, dass es möglich sein wird, die von mir skizzierte Entwicklung allein rechtlich, insbesondere durch Nutzungsbeschränkungen, zu zähmen. Auch spezifische Regelungen, die sich auf einzelne Techniken beziehen, erscheinen mir wenig geeignet. Zum Einen sind die Vorgänge viel zu komplex, um rechtlich eingefangen werden zu können. Zum Anderen ist der technische Fortschritt so schnell, dass der Gesetzgeber keine Chance hat, mit rechtlichen Bestimmungen den neuesten Stand der Technik abzubilden.
Und selbst dort, wo solche Regelungen erlassen wurden, müssen sie auch umgesetzt werden, ihre Einhaltung muss kontrolliert, Verstöße müssen sanktioniert werden, sonst macht sich der Rechtsstaat lächerlich. Dies ist aber bei der derzeitigen Struktur und personellen Ausstattung der Datenschutzaufsicht kaum nicht zu leisten. Zudem will ich bekennen, dass ich auch kein Anhänger einer regelrechten Datenschutzpolizei bin.
Schließlich gelten deutsche Gesetze immer nur für die Bundesrepublik Deutschland und wir alle wissen, dass in einer globalisierten Welt Daten grenzenlos fließen und es kaum zu verhindern ist, dass sich Rechtsbrecher dem Arm des deutschen Gesetzgebers und der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden entziehen.
All dies schließt aus meiner Sicht jedoch nicht aus, dass auch der Gesetzgeber weiterhin gefordert ist, um den Bürgern ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch für die Zukunft zu sichern.
Nach meiner Überzeugung brauchen wir aber andere – auch rechtliche - Mechanismen, um künftig Datenschutz zu gewährleisten. Als erstes möchte ich hier den technologischen Datenschutz nennen. Hard- und Software müssen so gestaltet werden, dass in ihnen von vornherein der Datenschutz integriert ist. Datenschutzrechtliche Anforderungen müssen bereits bei deren Entwicklung berücksichtigt werden, Datenschutz muss systemintegrierter Bestandteil der Technik werden.
Dies bedeutet nicht nur Datenvermeidung und Datensparsamkeit, die ja als Zielvorgabe bereits in § 3a des Bundesdatenschutzgesetzes genannt werden. Natürlich sollen nur solche Daten anfallen und gespeichert werden, die für die Zweckerreichung erforderlich sind, und keine weiteren Nutzer- und Verbindungsdaten, die dann zu den bereits dargestellten Begehrlichkeiten bei Staat und Wirtschaft führen.
Daneben muss auch sichergestellt werden, dass technische Systeme keine „verdeckten Kanäle“ enthalten, also nicht heimlich Verarbeitungen oder Datenübermittlungen vornehmen, die mit ihrer zweckbestimmten Nutzung nichts zu tun haben. Hier müssen Missbrauchsmöglichkeiten schon bei der Entwicklung ausgeschlossen werden. Damit sich Nutzer und Anwender solcher technischen Systeme darauf verlassen können, dass diese datenschutzkonform sind, brauchen wir entsprechende Prüfverfahren und Gütesiegel, also ein Datenschutzaudit, das aus meiner Sicht ein ganz wichtiges Instrument sein kann, den Datenschutz aus seiner als bürokratisch wahrgenommenen Rolle eines Verbots-/Erlaubnis-/Aufsichtsmechanismus herauszuführen. Umso erstaunlicher finde ich es, dass sich die Befürworter einer Entbürokratisierung des Datenschutzes bisher nicht erkennbar für die Durchsetzung des Datenschutzaudits einsetzen.
Weiter ist es wichtig, den Datenschutz nicht nur über das Audit in wirtschaftliche Entscheidungsprozesse und Marketingstrategien einzubeziehen. Ist der bürger- und verbraucherfreundliche Umgang mit personenbezogenen Daten erst einmal als Wettbewerbsvorteil etabliert, werden die Unternehmen von sich aus immer datenschutzfreundlichere Strategien entwickeln und gegenseitig darüber wachen, dass das vom Konkurrenten behauptete datenschutzfreundliche Verhalten auch der Realität entspricht. Hier können die Mechanismen des freien Marktes möglicherweise besser wirken als jede staatliche Datenschutzaufsicht.
IV.
Schließlich müssen die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, selbst mehr für den Schutz ihrer eigenen Daten zu tun. Das ist nicht nur eine Frage der Aufklärung sondern auch der Transparenz. Dass die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung nach den Informationsfreiheitsgesetzen – seit dem 1. Januar 2006 auch auf Bundesebene - verstärkt auf die Finger schauen können, ist ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung. Aber die Umsetzung des Bundes-IFG lässt nach ersten Erfahrungen doch noch zu wünschen übrig. Auch in den Bundesländern, die noch nicht über vergleichbare Regelungen verfügen, und das ist die ganz überwiegende Zahl der Länder, kommen entsprechende Gesetzesinitiativen nur schleppend oder gar nicht voran.
Trotz aller Zögerlichkeiten und Widerstände muss der Weg in eine offene Gesellschaft aber unbeirrt fortgesetzt werden. Als Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit werde ich mich mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die neu geschaffenen Informationszugangsrechte auch genutzt werden und dazu beitragen, die Kluft zwischen Bürger und Verwaltung zu verringern.
Denn ein modernes Informationsrecht, das nicht nur gegenüber staatlichen Stellen besteht, sondern auch gegenüber gesellschaftspolitisch relevanten Kräften und Wirtschaftsunternehmen, etwa bei der Verbraucherinformation, ist für die Verwirklichung der Grund- und Bürgerrechte sicher ebenso wichtig wie der Datenschutz. Beides sind keine Gegensätze, wie vielfach behauptet wird, sondern gehört zusammen zur freien Selbstbestimmung des Einzelnen in einer offenen Gesellschaft.
Wo stehen wir bei den entsprechende Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger als Verbraucher gegenüber den Unternehmen? Das geplante Verbraucherinformationsgesetz umfasst bestimmte Verhaltensweisen der Wirtschaft, allerdings nur, soweit sie Gegenstand staatlicher Tätigkeiten geworden sind.
Ich denke, es ist Zeit, darüber hinauszugehen und gerade hinsichtlich des tatsächlichen Umgangs mit persönlichen Daten auch von den Unternehmen Transparenz einzufordern, auch und gerade, weil der Staat sich in immer stärkerem Maße solcher Daten bedient, die von der Wirtschaft gesammelt werden.
Das legitime Interesse an der Wahrung von „Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ rechtfertigt es jedenfalls nicht, die Betroffenen und die Öffentlichkeit von Informationen über Datenschutz- oder sonstigen Rechtsverletzungen auszuschließen. Ich will in diesem Zusammenhang vor allem auf einen Mechanismus hinweisen, der sich in Kalifornien seit 2003 bewährt hat und deshalb von immer mehr US-Bundesstaaten übernommen wurde. Ich meine den „Security Breach Information Act“. Danach sind Unternehmen verpflichtet, die Betroffenen davon zu unterrichten, wenn auf die sie betreffenden Daten unrechtmäßig zugegriffen wurde oder die Daten gesetz- bzw. vertragswidrig genutzt wurden. Damit werden die Betroffenen in die Lage versetzt, Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko von Folgeschäden zu vermindern. Die Kenntnis von der Tatsache eines Datenmissbrauchs ist jedoch auch eine Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen und ggf. Schadensersatz geltend machen. Schließlich – und dies halte ich für den bedeutsamsten Effekt – bestraft der Markt die Unternehmen, die mit den Daten nicht sorgfältig umgehen.
Ich denke, dass wir in Europa diesen Anstoß aufnehmen sollten. Warum sollen die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Hinsicht schlechter gestellt sein als die Bewohner von inzwischen mehr als zwanzig US-Bundesstaaten? Ich finde, dies ist ein neuer interessanter Aspekt in der Debatte über ein angemessenes Datenschutzniveau, in der sich Europa häufig etwas zu sicher als überlegener Spieler fühlt.
Die Herausforderungen, vor denen der Datenschutz als Schlüsselfaktor der demokratischen Informationsgesellschaft steht, sind erheblich. Ich bin trotz aller Schwierigkeiten und Hindernisse davon überzeugt, dass diese Herausforderungen im Interesse der Menschen gemeistert werden müssen und können.





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