Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 16. Dezember 2015

Pressemitteilung 26/2015

EU einigt sich über Datenschutzreform – Ein guter Tag für Europa und ein guter Tag für den Datenschutz

Am 15. Dezember 2015 haben sich der Berichterstatter des Europäischen Parlaments – der deutsche Europaabgeordnete Albrecht und die luxemburgische Ratspräsidentschaft über die Reform des Europäischen Datenschutzrechts geeinigt. Nach insgesamt fast vierjährigen Verhandlungen sind in den nächsten Wochen die formalen Zustimmungen des Rates und des Europäischen Parlaments zu erwarten.

Andrea Voßhoff: "Die Einigung über die Datenschutzreform ist eine gute Nachricht für den Datenschutz in Europa. Angesichts der enormen Herausforderungen durch die globale und allgegenwärtige Verarbeitung personenbezogener Daten, angesichts der rasanten Entwicklung immer neuer Geschäftsmodelle und Big-Data-Anwendungen, aber auch der Überwachung durch staatliche Institutionen wurde es höchste Zeit, dass Europa endlich angemessene und zeitgemäße Antworten gibt.

Die Einigung bedeutet ein Meilenstein für die Menschen und die Unternehmen in Europa. Vor allem im Bereich der Wirtschaft wird es künftig einheitliches europäisches Recht geben, das in allen europaweit relevanten Fragen auch einheitlich durchgesetzt wird. Dies erleichtert den Europäerinnen und Europäern die Wahrnehmung ihrer Rechte und ermöglicht den Unternehmen gleiche Rahmenbedingungen auf dem europäischen Markt. Die Wirkung des europäischen Datenschutzrechts reicht dabei deutlich über Europa hinaus, denn auch außereuropäische Unternehmen werden sich künftig an die hiesigen Regeln halten müssen, wenn sie auf dem europäischen Markt tätig werden.

Ich freue mich, dass Parlament und Rat in den informellen Trilogverhandlungen der vergangenen Monate einige zentrale Forderungen der Datenschutzbeauftragten in Deutschland und Europa aufgenommen und umgesetzt haben. So bekennt sich die Datenschutz-Grundverordnung eindeutig zur Datensparsamkeit als wichtigem Grundprinzip des Datenschutzes. Zudem wurde die Zweckbindung im Vergleich zu den Vorschlägen des Rates deutlich gestärkt: Eine Datenverarbeitung zu Zwecken, die nicht mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar ist, wird auch künftig nicht erlaubt sein. Positiv ist auch, dass sich der Europäische Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Enthüllungen von Edward Snowden für klare internationale Regelungen zur Datenübermittlung an Behörden und Gerichte in Staaten außerhalb der EU starkmacht.

Besonders erfreulich finde ich es, dass ein deutsches Erfolgsmodell europäisch wird: Künftig müssen europaweit alle Behörden und in bestimmten Fällen risikobehafteter Datenverarbeitung auch Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen. Zudem können die Mitgliedstaaten in zusätzlichen Fällen eine verpflichtende Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorsehen. Damit kann in Deutschland auch künftig das Zwei-Säulen-Modell aus betrieblicher Eigenkontrolle und staatlicher Aufsicht fortgeführt werden.

Ich bedauere, dass die meiner Sicht notwendige Modernisierung des Datenschutzrechts nicht durchgängig gelungen ist. So muss die Einwilligung als zentrales Element der Selbstbestimmung des Einzelnen künftig nicht ausdrücklich erteilt werden. Damit wird es gerade global agierenden Unternehmen möglich, sich durch die Verwendung pauschaler Datenschutzerklärungen weitreichende Möglichkeiten zur Datenverarbeitung einräumen zu lassen. Zudem wird die Profilbildung als eines der wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen nur sehr unzureichend geregelt und wird auch weiterhin sehr umfassend möglich sein."

Teil der Einigung ist neben der Datenschutz-Grundverordnung auch die Datenschutzrichtlinie für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden.

Voßhoff: Auch wenn ich mir in einigen Punkten mehr gewünscht hätte, begrüße ich es, dass das Paket diese Richtlinie überhaupt enthält. Damit wird erstmals in der EU ein umfassender Mindeststandard auch im Bereich von Polizei und Justiz gesetzt. Im Vergleich zu der vom Rat vorgeschlagenen Fassung sehe ich zudem einige Verbesserungen, die das Europäische Parlament in den Trilog-Verhandlungen durchgesetzt hat.