Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 30. März 2015

Pressemitteilung 12/2015

Andrea Voßhoff: „Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatheit ist ein wichtiger Schritt zum internationalen Datenschutz“

Am 26. März 2015 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen, die die Ernennung eines in seiner Amtsausführung unabhängigen Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatheit vorsieht.

Dieser soll einen jährlichen Bericht verfassen und darin unter anderem über Verstöße gegen das Recht auf Privatheit berichten, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen (UN-Zivilpakt) verbrieft ist. Außerdem soll der Sonderberichterstatter die internationale Debatte zu Fragen des Rechts auf Privatsphäre begleiten.

Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff:
Die Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatheit ist ein wichtiger Meilenstein und Ausdruck zunehmender Bedeutung des Datenschutzes auf internationaler Ebene. In einer Zeit, in der detaillierte Informationen über das Berufs- und Privatleben einer großen Anzahl von Menschen millionenfach über Ländergrenzen hinweg fließen, darf das Menschrecht auf Privatheit nicht an nationalen Grenzen halt machen.

Die Resolution ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen, nach den Snowden-Enthüllungen Fragen des Datenschutzes auf internationaler Ebene mehr Gewicht zu verschaffen und an die neuen Herausforderungen der digitalen Welt anzupassen. Gemeinsam mit Brasilien hatte die Bundesregierung bereits zwei Resolution zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter in die UN-Generalversammlung eingebracht. Auch die jetzt verabschiedete Resolution des UN-Menschenrechtsrats wurde von Deutschland und Brasilien gemeinsam eingebracht.