Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 27. Januar 2015

Pressemitteilung 01/2015

Andrea Voßhoff: Die EU Kommission muss jetzt Klartext reden!

Am 28. Januar 2015 findet in Berlin zum 9. Mal der Europäische Datenschutztag statt. Das diesjährige Motto Europa: Sicherer Hafen des Datenschutzes? stellt die seit den Snowden-Enthüllungen beeinträchtigten datenschutzrechtlichen Beziehungen zwischen den USA und der EU in den Mittelpunkt.


Die Europäische Kommission verhandelt nunmehr seit Herbst 2013 mit der US-amerikanischen Regierung zu den Safe Harbor Regularien, welche wesentliche Grundlagen für den Datenverkehr zwischen EU und USA bilden. Der ursprünglich für Sommer 2014 geplante Abschluss der Verhandlungen wurde bis heute nicht erreicht.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sieht die transatlantische Diskussion zum Datenschutz an einem Scheidepunkt: Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der US-amerikanischen Regierung zu Safe Harbor kommen offenbar in den entscheidenden Fragen nicht voran. Ich rufe die Verhandlungspartner EU-Kommission und US-Regierung auf, die bestehenden Chancen für datenschutzgerechte Lösungen zu ergreifen. Ein Scheitern der Verhandlungen kann das Aussetzen von Datentransfers in die USA durch Datenschutzaufsichtsbehörden und damit erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.
Sofern jedoch zeitnah keine Lösung gefunden wird, welche die Grundrechte der europäischen Bürger angemessen berücksichtigt, sollte die Europäische Kommission eine Aussetzung oder Aufhebung der Safe Harbor Entscheidung nicht ausschließen und in Verhandlungen für ein neues Abkommen eintreten.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte unterstreicht damit eine Forderung des EU-Kommissars für den Digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip. Dieser hatte erklärt, Safe Harbor sei nicht sicher. Das Abkommen müsse seinen Namen erst noch verdienen.

Der Europäische Datenschutztag erinnert an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention im Jahre 1981 und soll die Bürger für Fragen des Datenschutzes sensibilisieren.